Zitat von
KrascherHistory
Wenn ein juristisches Standesrecht
Urkundenfälschung
Amtsanmaßung
Amtsmißbrauch
Vorteilsgewährung/im Amt
Nötigung
Erpressung
Protokollfälschung
Prozeßbetrug
Täuschung etc.
bei allen Schwarzkitteln deckt und die "Strafverfolgung" unmöglich macht dann ist "andere Abhilfe" wohl nicht in Sicht.
Was gäbe es denn noch ?