Darum geht es m.E. auch gar nicht. Die Väter des GG hatten wohl eher die widerstandsbereiten Offz. der Wehrmacht im Auge, von denen so mancher wg. Rechtsunsicherheit nicht zur Tat schritt. Denn auch nach Gelingen eines Putsches wäre er zur Verantwortung gezogen worden. Er hätte ja ein de jure demokratisch gewähltes Staatsoberhaupt niedergemetzelt.
Stellen wir uns doch mal folgendes Szenario vor: Im Jahre 2020 kommt eine SED/Islamisten-Minderheitsregierung an die Macht und beginnt mit der "Umgestaltung" Deutschlands. Der Kdr. des Wachbattallions in Berlin läßt Gysi, Lafo und den Islamistenchef erschiessen. Die Ordnung wird wieder hergestellt. Der Herr kriegt das BVK und kein Verfahren an den Arsch..wg. § 20.4.(komisch, fällt mir erst jetzt auf 20.4 "g"). Zugegeben weit hergeholt...obwohl, wenn ich mir das in Absurdistan so angucke.
Gero