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Gerichtsurteil - Nazi muss für Ausländer arbeiten
Einem rechtsextremistisch gesinnten Arbeitslosen darf das Arbeitslosengeld II gekürzt werden, wenn er sich weigert, in einem multikulturellen Forum zu arbeiten. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil. Damit wies das Gericht die Klage eines Arbeitslosen aus Lünen als unbegründet ab.
Dem Mann war von der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) für den Kreis Unna das Arbeitslosengeld II in Höhe von 345 Euro für drei Monate um knapp ein Drittel gekürzt worden, weil er sich nicht beim multikulturellen Forum um eine Stelle bewerben wollte. Als Sympathisant einer rechten Partei sehe er sich nicht in der Lage, für eine Institution zu arbeiten, die die Integration von Ausländern unterstütze und von Ausländern geführt werde, hatte der Jobsuchende erklärt. Zudem diene die angebotene Stelle nach seiner Ansicht nicht seiner Eingliederung in den Arbeitsmarkt, sondern der Disziplinierung und Demütigung.
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Diesen Fall halte ich als Fall für das ADG-Gesetz.
Das ist Gesinnungsterror. Ich kann die Braunkultur nicht ab, allerdings sehe ich eine klare Verunglimpfung.
Ich würde auch nicht für die Grüne Pest arbeiten.
Allerdings halt ich den Mann nicht für besonders klug. Es wäre ein leichtes gewesen sich schnell vor die Tür setzen zu lassen. Immerhin hatte
er die Möglichkeit gegen seinen Feind direkt zu kämpfen.
Verpasste Möglichkeit !
PS: Nicht ich habe die Schlagzeile gestaltet - sondern FOCUS !