Und wie sollen diese "Schläge" bewiesen werden? Lediglich durch die Aussage der Frau? Also der Mann wird seines eigenen Hauses verwiesen, weil die Frau behauptet der Mann habe sie geschlagen?
Wer unter diesen Umständen noch mit einer Frau zusammenlebt ist nicht ganz knusper.
P.S.: Muslimische Frauen werden sich natürlich nicht melden, denn würden sie dies tun käme es zu einer Sippenhetzjagd und zu einem Ausschluß aus der Umma.
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Zitat Justus: «Darf der Schweizer Staat sie dann durchfüttern». Ente Zitat. 1. Die Schweiz hat die Ehre, Migranten auch ohne das Gesetz durchzufüttern! 2. Land auf Land ab ist bekannt, dass in Musel-Familien schlagen zum täglichen Brot gehört. Schliesslich beziehen sich die 'Musel-Weicheier' auf den Koran, wo drin steht, dass die Frau als Untertan zu behandeln ist./
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