Besitzer von Motorbooten und Segelyachten werden beim Befahren von Bundeskanälen und -schleusen künftig zur Kasse gebeten.
Gedacht sei an den Erwerb einer Jahresvignette, bestätigte der Sprecher des Bundesverkehrministeriums, Felix Stenschke, am Dienstag einen Bericht des „Handelsblatts“. Im Gespräch sei eine Jahresgebühr von 60 bis 90 Euro für motorbetriebene Boote, während etwa Ruderboote und Segelboote ohne Motor gebührenfrei bleiben sollen.
Die Regelung solle bis zum nächsten Jahr stehen. Bisher gebe es nur Vorüberlegungen des Ministeriums, betonte Stenschke. Einzelheiten würden erst nach einem Gespräch von Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) Ende des Monats mit den zuständigen Bootsverbänden festgelegt.
Bislang dürfen sich Freizeitkapitäne auf Deutschlands Flüssen und Seen allgemein gebührenfrei bewegen. Lediglich für die Nutzung der Schleusen zahlt der Motoryacht- und Seglerverband pauschal 50 000 Euro pro Jahr. „Wir haben einen Auftrag des Bundesrechnungshofs“ (BRH) und aus dem Parlament, erläuterte Stenschke. So hatte der Rechnungshof im Jahr 2000 in einem Bericht „den niedrigen Kostendeckungsgrad in der Freizeitschifffahrt“ moniert.