Stimmt.:]
1) Prüfung, welchen Migrationshintergrund hatte der "Hilfesuchende" (der wollte dich gar nicht überfallen, sondern nach der Uhrzeit fragen
2) Prüfung, welches soz. Umfeld der "Hilfesuchende" hatte. (böses Elternhaus, ein Glück, die Kinderschutzgesetze stehen v.d.Türe)
3) Verletzung der Aufklärungspflicht dir gegenüber, das dich kein faires Verfahren erwartet mit einem Pflichtverteidiger, dessen Einstellung auf einem Nazi-Gesetz basiert und der nur seinem juristischen Standesecht verpflichtet ist.
Nun da es so schweigsam gewurden ist, nehme ich an , das im Fall Potsdam nichts gesagt wird, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt und man sich weiter in die Karten schauen lassen will, währe trotzdem interessant gewesen, was dem Steuerrzahler dieser Freiflug nach Karlsruhe gekostet hat. Ok, Fall erledigt.
Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987
Ach, lassen wir das. Ist erledigt.
Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987
An alle Waffenbesitzer z.b. Jäger, Sportschützen und Ziv. Personen mit waffenschein: Das Notwehrgesetz erlaubt den Gebrauch einer Waffe zur Abwehr von Schäden an Leib und Leben.
So weit so gut, wenn nun so ein Waffenbesitzer, tatsächlich von seiner Waffe gebrauch macht, z.Bsp. schießt er einen Angreifer zum Krüpel, wird er für diese Untat zur Rechenschaft gezogen und darf sein Leben lang Zahlen, ist der Angreifer natürlich tot, kann er zumindest nicht mehr sagen daß er eigendlich weglaufen wollte. Ist doch toll oder ?????(
viele Neujahrs-Grüße franz
Der Kluge lernt aus allem und von jedem
Der Normale aus seinen Erfahrungen
und der Dumme weiß alles besser
(Sokrates)
Auf Wache habe ich auch immer gesagt, dies war noch zu RAF-Zeiten, erst schießen und dann fragen, aber wenn man schießt, dann so, daß der Angreifer nicht mehr antworten kann!
Damals war ich noch richtig menschenverachtend, heute bin ich geläutert, ich verachte jetzt die 68er und keine Menschen mehr!
Wenn der Staat dabei versagt, den Bürger zu schützen, dann muss dieser es eben selbst in die Hand nehmen.
Ob die Justiz nachher vielleicht nicht doch versucht noch dir dafür ans Bein zu pi**en, kann man leider nicht garantieren.
Das Problem sehe ich vielmehr auf der rechtlichen, als auf der ethischen Seite.
Aber wenn ich mir vorstelle, dass mein Leben unmittelbar gefährdet ist und alle
anderen Mittel fehlgeschlagen haben, würde ich doch zwischen einer eventuellen
Anklage und einem verfrühten gewaltsamen Ableben meinerseits gründlich abwägen.
Meinungen sind wie Nägel. Je mehr man auf sie einschlägt, desto tiefer dringen sie ein.
-chinesisches Sprichwort
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