Sieg für Demokratie und Pressefreiheit
Pro-Köln-Fraktionsgeschäftsführer Manfred Rouhs siegt vor Düsseldorfer Verwaltungsgericht über NRW-Verfassungsschutz
„Wer das Ende der multikulturellen Gesellschaft fordert und damit meint, daß ein Staat auch eine kulturelle Identität und gemeinsame Grundwerte benötigt, zu denen sich alle Staatsbürger bekennen, und daß keine Parallelgesellschaften, in denen andere Regeln gelten, entstehen dürfen, bewegt sich im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung.“ - Mit diesem zentralen Satz aus der Urteilsbegründung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes wurde in aller Deutlichkeit bestätigt, daß patriotische Oppositionspolitik in Deutschland ihren selbstverständlichen Platz im Verfassungsbogen hat.
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Auch wenn es einigen Grün-Befürwortern nicht passt, ist der Urteilsspruch ein kleiner Schritt nach vorne.
Weiter so.