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Thema: Mothers Baby, Fathers maybe !

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
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    Standard Mothers Baby, Fathers maybe !

    Alle zweifelnden Väter unbedingt die Gesetzgebung im Auge behalten. Dort tut sich etwas zu Euren Gunsten:

    Die Verfassungsrichter trugen dem nun Rechnung und dem Gesetzgeber auf, bis spätestens April 2008 ein Verfahren zu finden, das Männern die juristische Feststellung der biologischen Vaterschaft erleichtert. Die ist bislang nahezu unmöglich. Denn nach geltender Rechtsprechung bleibt nicht nur heimlichen Vaterschaftstests die Anerkennung verwehrt. Auch andere Verdachtsmomente zweifelnder Väter haben es schwer im Gerichtssaal. Der Hinweis von Frank S., immerhin habe ihm ein medizinisches Gutachten attestiert, mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent zeugungsunfähig zu sein, reichte den Richtern nicht. Nur wenn feststünde, dass S. „während der gesetzlichen Empfängniszeit für das Kind absolut zeugungsunfähig war“, so die Begründung des BGH, sei dies „ein Umstand, der gegen die Vaterschaft spricht“.

    Rechtlich zweifelte das Bundesverfassungsgericht die aberwitzig anmutenden Ausführungen der Vorinstanz nicht an. Es sei aber Aufgabe der Politik, den Grundrechtsschutz zweifelnder Väter zu stärken. Es gehöre zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Mannes, dass er erfahren könne, ob er biologischer Vater des ihm rechtlich zugeordneten Kindes sei. Das sei in der Praxis gegen den Willen der Mütter bislang nicht durchzusetzen.
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    Als eine Möglichkeit regte Karlsruhe an, dass in bestimmten Fällen die Gerichte anstelle der Mutter über die Einwilligung zum Gentest entscheiden könnten. Sinnvoll sei es auch, ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Vaterschaft ohne weitreichende rechtliche Folgen für die Väter zu ermöglichen. Denn wenn bei einer Anfechtungsklage festgestellt wird, dass ein Mann nicht der Erzeuger des Kindes ist, verliert er seinen rechtlichen Status als Vater mit Folgen nicht nur für das Unterhalts-, sondern auch für das Sorge- und Umgangsrecht. Dies werde jedoch nicht den Interessen derjenigen Männer gerecht, die ihre biologische Vaterschaft ohne rechtliche Folgen einfach nur klären lassen wollten, so die Karlsruher Richter.


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    Eigentlich kann nur der gerichtlich angeordnete Gentest kommen!
    Hunde sind gut fürs Selbstbewußsein, weil sie sich immer freuen, dich zu sehen.
    Wilfred P. Lampton

  2. #2
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Mothers Baby, Fathers maybe !

    Zitat Zitat von Misteredd Beitrag anzeigen
    Alle zweifelnden Väter unbedingt die Gesetzgebung im Auge behalten. Dort tut sich etwas zu Euren Gunsten:
    Den zweifelnden Vätern von Heute nützt das nicht viel, denn wenn die Vaterschaft einmal anerkannt ist, hat der Vater nach meinem Kenntnisstand gelitten.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  3. #3
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    Standard AW: Mothers Baby, Fathers maybe !

    In zweifelhaften Fällen sollte per gesetz aus sozialen Gründen der Wohlhabendere zum vater erklärt werden

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
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    Standard AW: Mothers Baby, Fathers maybe !

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Den zweifelnden Vätern von Heute nützt das nicht viel, denn wenn die Vaterschaft einmal anerkannt ist, hat der Vater nach meinem Kenntnisstand gelitten.
    Und genau das soll sich ändern! Das ist der Knackpunkt der anstehenden Reform, die der Legislative verbindlich bis 2008 aufgegeben worden ist. Sonst wäre sie sinnlos.

    Das ist ein Bruch in der bisherigen Rechtsetzung.
    Hunde sind gut fürs Selbstbewußsein, weil sie sich immer freuen, dich zu sehen.
    Wilfred P. Lampton

  5. #5
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Mothers Baby, Fathers maybe !

    Zitat Zitat von roxalena Beitrag anzeigen
    In zweifelhaften Fällen sollte per gesetz aus sozialen Gründen der Wohlhabendere zum vater erklärt werden
    In zweifelhaften Fällen sollte mann täglich der Dame "Schlampe" auf die Stirn stempeln und ihr das Kind wegnehmen, weil sie offensichtlich für die Kindererziehung ungeeignet ist.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
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    Standard AW: Mothers Baby, Fathers maybe !

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    In zweifelhaften Fällen sollte mann täglich der Dame "Schlampe" auf die Stirn stempeln und ihr das Kind wegnehmen, weil sie offensichtlich für die Kindererziehung ungeeignet ist.
    Das Kindeswohl steht über allem. Man muss dafür sorgen, dass Kinder in einem optimalen Umfeld aufwachsen können.

    Das geht weder bei Schlampen noch bei Schlampern.
    Hunde sind gut fürs Selbstbewußsein, weil sie sich immer freuen, dich zu sehen.
    Wilfred P. Lampton

  7. #7
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Mothers Baby, Fathers maybe !

    Zitat Zitat von Misteredd Beitrag anzeigen
    Und genau das soll sich ändern! Das ist der Knackpunkt der anstehenden Reform, die der Legislative verbindlich bis 2008 aufgegeben worden ist. Sonst wäre sie sinnlos.

    Das ist ein Bruch in der bisherigen Rechtsetzung.
    Es sei den armen Schweinen gegönnt.

    Es ist schon niedlich, wenn die Mädels meinen, Männer müßten mehr Verantwortung übernehmen.
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  8. #8
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    Standard AW: Mothers Baby, Fathers maybe !

    Zitat Zitat von Misteredd Beitrag anzeigen
    Das Kindeswohl steht über allem. Man muss dafür sorgen, dass Kinder in einem optimalen Umfeld aufwachsen können.

    Das geht weder bei Schlampen noch bei Schlampern.
    Deswegen user value.
    Als Umfeldermöglichung für die Eltern und als weltbürgerliche Grundlage für den Nachwuchs.

  9. #9
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    ojehh AW: Mothers Baby, Fathers maybe !

    Zitat Zitat von Misteredd Beitrag anzeigen
    Alle zweifelnden Väter unbedingt die Gesetzgebung im Auge behalten. Dort tut sich etwas zu Euren Gunsten:

    Die Verfassungsrichter trugen dem nun Rechnung und dem Gesetzgeber auf, bis spätestens April 2008 ein Verfahren zu finden, das Männern die juristische Feststellung der biologischen Vaterschaft erleichtert. Die ist bislang nahezu unmöglich. Denn nach geltender Rechtsprechung bleibt nicht nur heimlichen Vaterschaftstests die Anerkennung verwehrt. Auch andere Verdachtsmomente zweifelnder Väter haben es schwer im Gerichtssaal. Der Hinweis von Frank S., immerhin habe ihm ein medizinisches Gutachten attestiert, mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent zeugungsunfähig zu sein, reichte den Richtern nicht. Nur wenn feststünde, dass S. „während der gesetzlichen Empfängniszeit für das Kind absolut zeugungsunfähig war“, so die Begründung des BGH, sei dies „ein Umstand, der gegen die Vaterschaft spricht“.

    Rechtlich zweifelte das Bundesverfassungsgericht die aberwitzig anmutenden Ausführungen der Vorinstanz nicht an. Es sei aber Aufgabe der Politik, den Grundrechtsschutz zweifelnder Väter zu stärken. Es gehöre zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Mannes, dass er erfahren könne, ob er biologischer Vater des ihm rechtlich zugeordneten Kindes sei. Das sei in der Praxis gegen den Willen der Mütter bislang nicht durchzusetzen.
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    Als eine Möglichkeit regte Karlsruhe an, dass in bestimmten Fällen die Gerichte anstelle der Mutter über die Einwilligung zum Gentest entscheiden könnten. Sinnvoll sei es auch, ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Vaterschaft ohne weitreichende rechtliche Folgen für die Väter zu ermöglichen. Denn wenn bei einer Anfechtungsklage festgestellt wird, dass ein Mann nicht der Erzeuger des Kindes ist, verliert er seinen rechtlichen Status als Vater mit Folgen nicht nur für das Unterhalts-, sondern auch für das Sorge- und Umgangsrecht. Dies werde jedoch nicht den Interessen derjenigen Männer gerecht, die ihre biologische Vaterschaft ohne rechtliche Folgen einfach nur klären lassen wollten, so die Karlsruher Richter.


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    Eigentlich kann nur der gerichtlich angeordnete Gentest kommen!
    Mit freude habe ich heute die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gesehen. Beruflich habe ich viele Fälle erlebt, an denen Väter nur als Leistungsträger "gehalten" wurden, Vaterschaftsanfechtungsklagen verliefen im Sand... jetzt bleibt nur noch die Frage, wo die berechtigte Anfechtung der Vaterschaft auch für das Gericht liegt bzw. wo die Persönlichkeitsrechte des Kindes anfangen. Zu hoffen bleibt, dass auch in Sachen Sorgerecht mehr für die Väter getan wird :gesetz: .

  10. #10
    bernhard44
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    Standard AW: Mothers Baby, Fathers maybe !

    Zitat Zitat von roxalena Beitrag anzeigen
    In zweifelhaften Fällen sollte per gesetz aus sozialen Gründen der Wohlhabendere zum vater erklärt werden
    das war dein Bester bisher !:hihi:

    Besser man lässt sich vor dem Verkehr einen aktuellen Kontoauszug zeigen!
    Geändert von bernhard44 (13.02.2007 um 21:12 Uhr)

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