Baum?
Genau davon reden wir doch die ganze Zeit: Der deutsche Staat kann nicht in tschechisches Recht eingreifen, der belgische Staat nicht in dänisches. Beide machen ihr Ding. Genau deshalb kommt es doch zu - vergleichsweise wenigen - Fällen von doppelter Staatsbürgerschaft.Innerhalb deutscher Grenzen gilt deutsches Recht, das ist die Regel. In diesem Umfeld kann der Staat festzurren, was er möchte.
Natürlich, wenn Du Dich weigerst, selbst einfachste Argumente wahrzunehmen. Die gesamte Stoßrichtung Deines Arguments geht in die falsche Richtung. Es geht nicht um ein Interesse des Staates daran, es geht um die unausweichliche Kollision von Gesetzesräumen an der internationalen Schnittstelle. NichtWelches Interesse der Staat an doppelten Staatsbürgerschaften haben soll, ist mir ohnehin ein Rätsel.
d e r S t a a t vergibt dS, jeder Staat vergibt die seinige.
Dein völlig legitimer politischer Standpunkt ist doch von der Faktizität der Berührung multipler nationaler Rechtsräume unberührt.
Was willst Du mir sagen? Das Du lieber nach Deinem Gefühl definieren möchtest? Bitte schön, das kommt zum Preis der Unverbindlichkeit. Es gibt keine einzige Definition, die ein ganz bestimmtes Rechtssystem zum einzigen Kriterium von Staatlichkeit macht. Selbstverständlich waren / sind die UdSSR oder Saudi-Arabien Staaten.
Du hast schon wieder die Hälfte überlesen.
Geändert von Lord Solar Plexus (12.01.2007 um 08:36 Uhr)
Quidquid agas prudenter age et respice finem.
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