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Thema: privates Surfen am Arbeitsplatz nicht unbedingt ein Kündigungsgrund

  1. #1

    Standard privates Surfen am Arbeitsplatz nicht unbedingt ein Kündigungsgrund

    Hier hob ein Gericht die Kündigung einer Frau auf, die eine Stunde pro Monat privat im Internet surfte.


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    Privates Surfen im Büro nicht unbedingt ein Kündigungsgrund

    04.01.07, 16:21h

    Mainz - Eine private Internetnutzung am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil, das am Donnerstag bekannt wurde (Aktenzeichen 4 Sa 958/05).
    Eine Kündigung sei sozial nicht gerechtfertigt, wenn der dienstlich zur Verfügung gestellte Internetzugang nur kurzfristig und nur für unverfängliche Zwecke genutzt wurde, erklärte das Gericht. Es gab mit seiner Entscheidung der Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin statt. Die Klägerin hatte etwa eine Stunde pro Monat zu privaten Zwecken im Internet gesurft. Als der Arbeitgeber dies bemerkte, kündigte er der Frau fristlos. Zur Begründung machte er unter anderem geltend, sie habe ihre arbeitsvertraglichen Pflichten gravierend verletzt.

    Das LAG beurteilte den Fall dagegen nicht so streng. Eine wesentliche Pflichtverletzung liege nur vor, wenn der Mitarbeiter beispielsweise erhebliche Mengen von Daten aus dem Internet herunterlade oder eine Rufschädigung des Arbeitgebers drohe, weil strafbare oder pornografische Inhalte herunter geladen würden. Daneben spiele auch die zeitliche Komponente eine wichtige Rolle. Das Fehlverhalten der Klägerin sei daher nicht so gravierend gewesen, dass das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden müsste. (dpa)
    Ich meine, eine Stunde läßt sich in den Mittagspausen integrieren. Ist das private Telefonieren teurer? Die meisten Firmen dürften eh Flatrate haben.

    Im Übrigen hielt das Gericht nur die fristlose Kündigung für ungerechtfertigt, nicht die fristgerechte Kündigung aus persönlichen Gründen, das kann der Arbeitgeber nach einer Abmahnung sehr wohl tun, egal, wie lange man da surft.

    In "Wie würden Sie entsscheiden" kam mal der Fall einer Frau, die in einem Kantinenbetrieb arbeitete und ein Stück Fisch mitnahm, das weggeworfen werden sollte. Das Gericht gab da dem Arbeitgeber recht, weil das ausdrücklich verboten war, übriggebliebene Speisen mitzunehmen. Abher auch da hob es die fristlose Kündigung auf.

  2. #2
    Mitglied
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    Standard AW: privates Surfen am Arbeitsplatz nicht unbedingt ein Kündigungsgrund

    Wären privatgeschäftliche Finanztransaktionen zu Börsenöffnungszeiten am sog. "Arbeitsplatz" unstatthaft?
    Und das Verfolgen prekärer Kursverläufe?

  3. #3
    GESPERRT
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    1.590

    Standard AW: privates Surfen am Arbeitsplatz nicht unbedingt ein Kündigungsgrund

    Alphateilchen, deine Threadüberschrift ist irreführend!
    Natürlich ist es ein Kündigungsgrund bei wiederholtem Surfen!!!
    Dein Kommentar Verfolgter ist wirklich wieder " treffend"!
    Kommst du dir nicht selbst etwas komisch vor???
    Merkst du wirklich nichts???

  4. #4
    Mitglied
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    Standard AW: privates Surfen am Arbeitsplatz nicht unbedingt ein Kündigungsgrund

    Amigo, was haben Sie gegen Profitstreben?
    Das ist für Sie "komisch"? ;-)
    Klar merke ich, wie Sie anderen den Hahn abgedreht sehen wollen ;-)

  5. #5
    Gegen Ausbeuterei Benutzerbild von Frei-denker
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    8.451

    Standard AW: privates Surfen am Arbeitsplatz nicht unbedingt ein Kündigungsgrund

    Man schaue sich nur an, wieviele Unternehmer hier im Forum während der Arbeitszeit surfen und mitunter sinnentleerte Beiträge spammen. Bekommen die jetzt auch alle eine Kündigung?

    Den Maßstab, den Unternehmer an ihre Angestellten legen, sollen sie erstmal an sich selber anlegen!
    US-Hegemonie, Zionismus und international operierende Konzerne

    - der Faschismus unserer Zeit.

  6. #6
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    22.311

    Standard AW: privates Surfen am Arbeitsplatz nicht unbedingt ein Kündigungsgrund

    Du bist ein Dummkopf. Wer sollte einen Unternehmer kündigen?
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  7. #7
    Mitglied
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    Standard AW: privates Surfen am Arbeitsplatz nicht unbedingt ein Kündigungsgrund

    Na die Bank, wer denn sonst? ;-)
    Oh ja, auch Kunden können abspringen und manchmal sogar sog. "Arbeitnehmer" ;-)

  8. #8

    Standard AW: privates Surfen am Arbeitsplatz nicht unbedingt ein Kündigungsgrund

    Witzige Beiträge und das Witzigste sind die "ähnlichen" Themen unten

    Zu den privaten Transaktionen: Hängt immer vom AG ab, in wie weit er das toleriert. Toreriert er es nicht + Abmahnung ->Kündigung.

  9. #9
    Mitglied
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    Standard AW: privates Surfen am Arbeitsplatz nicht unbedingt ein Kündigungsgrund

    Abmahnung wegen Kapitalbedarf.
    Kündigung wegen Profitstrebens.
    Kein Wunder, wenn dann ein sog. "Normalarbeitnehmer" 1/1000 des Vermögens eines %Ränglers 98 hat.
    "AG" und "AN" ist das Grundübel, darf niemandem per Gesetz zugewiesen werden.
    Ist z.B. wtf jede Bank "zumutbar"? Jeder Auftraggeber? ;-)
    Mr. Spock glaubt fest und treuherzig an einen sog. "Arbeitsmarkt" ;-)

    Was hier witzig wirkt, ist gesellschaftszerstörend.

    Alphateilchen, der Irrsinn hat Methode - und die zeigt sich eben in der vernichtenden Verteilungsstruktur.

  10. #10

    Standard AW: privates Surfen am Arbeitsplatz nicht unbedingt ein Kündigungsgrund

    Zitat Zitat von politisch Verfolgter Beitrag anzeigen
    "AG" und "AN" ist das Grundübel, darf niemandem per Gesetz zugewiesen werden.
    Hattma schon mal, im nicht wirklich real existierenden Sozialismus.

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