Handelt es sich in solchen Fällen immer um Vergewaltigung?Mich wundert nur, daß du keinen Unterschied erkennen kannst zwischen (vorgeblich) falschem Tun zwischen zwei Erwachsenen und dem Mißbrauch an einem Kinde. Im letzteren Fall darf man wohl kaum die Art und das Ausmaß an freiwilliger Zustimmung voraussetzen wie im ersteren (über den wir ja nicht mehr reden wollen
Da es nicht der Fall ist, ist bei einem Großteil der Fälle schon ein gewisses Einverständniss vorhanden. Die Gründe brauchen wir jetzt nicht nennen, ich denke diese sind erstens offensichtlich und zweitens zwangsweiße, von diesem Tatbestand ausgegangen vorhanden.
Noch kurz zu den Homos:
Auch hier ist nich immer eine Willenserklärung vorhanden. Du weißt doch...
Meine Erfahrungen in gewissen Regionen wie einem Schwulenstrand.
Da bekommt man gezwungenermaßen einiges mit, was sich dort abspielt, kann es jedem nur empfehlen sich einmal ein absolut widerliches Bild davon zu machen.
Da wird jedenfalls nicht lange gefragt, sondern einfach zur Tat geschritten und fertig.
Naja, belassen wir's jetzt lieber bei meinem letzten Kommentar des letzten Beitrages...