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Thema: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

  1. #1
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    Standard Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    Nach 1993 hat das Bundesverfassungsgericht zum zweiten Mal zur Ungleichbehandlung von Bargeld und Wertpapieren gegenüber Immobilien
    Stellung genommen.


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  2. #2
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    Die sollen den Leuten die Immos nicht vergräzen.
    Vielmehr niemanden mehr zum Inhaberinstrument deklarieren.

  3. #3
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    Eine richtige Entscheidung.

    Die fiskalische Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensgegenstände setzt sich nahtlos bei der für 2009 geplanten Abgeltungssteuer fort. Während Anlagen in Wertpapieren keine Steuerfreiheit mehr erlangen können, sind Immobilien nach 10 Jahren Haltedauer weiterhin steuerfrei.

    Der Gesetzgeber schafft durch sein sinnfreies Tun also weiterhin viel Arbeit für die Gerichte.

  4. #4
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    Wer hier von "Ungleichbehandlung" schreibt, sollte sich erst mal vehement dagegen wenden, daß die Einen per Gesetz für das Eigentum und für die Schulden Anderer zuständig erklärt werden!
    Niemand darf zum sog. "Arbeitnehmer" deklariert werden.
    Das darf weder institutionalisiert, noch mit öffentl. Mitteln verknüpft werden.

    Also, wer gegen Ungleichbehandlung ist, muß sich gegen diese Deklarations-Kriminalität wenden!

    Und dann noch die elende Abgabenordnung, deren Gestrüpp eigens zum Versteck für dadurch Begünstigte (vor allem Inhaber) eingerichtet wurde.

    Wer gegen dies alles nichts hat, der möge besser schweigen.

    Und das elende Wertpapier-Thema ärgert mich ebenso.

  5. #5
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    Zitat Zitat von politisch Verfolgter Beitrag anzeigen
    Wer hier von "Ungleichbehandlung" schreibt, sollte sich erst mal vehement dagegen wenden, daß die Einen per Gesetz für das Eigentum und für die Schulden Anderer zuständig erklärt werden!
    Niemand darf zum sog. "Arbeitnehmer" deklariert werden.
    Das darf weder institutionalisiert, noch mit öffentl. Mitteln verknüpft werden.

    Also, wer gegen Ungleichbehandlung ist, muß sich gegen diese Deklarations-Kriminalität wenden!

    Und dann noch die elende Abgabenordnung, deren Gestrüpp eigens zum Versteck für dadurch Begünstigte (vor allem Inhaber) eingerichtet wurde.

    Wer gegen dies alles nichts hat, der möge besser schweigen.

    Und das elende Wertpapier-Thema ärgert mich ebenso.
    Grundsätzlich muß ich mich Deiner Meinung anschließen. Meiner Ansicht nach
    ist aber eine Gleichbehandlung von Immobilien und Bargeld in der Praxis nicht gerechtfertigt wenn man alleine daran denkt, wie lange es dauert bis man eine Immobilie zu Geld macht. Die Konsequenz wäre dann bei einer Versteuerung nach dem Verkehrswert auch die Darlehen und Hypotheken von diesem Wert abzuziehen.
    Dann wäre manche Immobilie wertmäßig fast beim selben Wert wie bei der jetztigen Besteuerung. Allerdings erwarte ich nicht, daß dies möglich sein wird.
    Der Gesetzgeber wird auch diesmal eine recht profiskalische Gesetzesänderung anstreben. Ähnlich wie nach der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zu Renten und Pensionen und dem daraus resultierenden "Alterseinkünftegesetz".

    In Bezug auf die Abgabenordnung muß ich Dir aber widersprechen. Sie ist mitnichten dazu geschaffen worden Reiche zu begünstigen, sondern zum Zweck
    eines einheitlichen Besteuerungsverfahrens für alle Einzelsteuern.
    Geändert von Der Doc (31.01.2007 um 10:36 Uhr)

  6. #6
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    Die Abgabenordnung begünstigt betriebl. eignende Vorteilsnehmer sog. "Zumutbarkeitsgesetze", womit Betriebslose für deren Interessen zuständig erklärt werden.
    Das hat komplett zu entfallen.

    Mit belasteten Immos kenne ich mich gottseidank nicht aus.

  7. #7
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    Zitat Zitat von politisch Verfolgter Beitrag anzeigen
    Die Abgabenordnung begünstigt betriebl. eignende Vorteilsnehmer sog. "Zumutbarkeitsgesetze", womit Betriebslose für deren Interessen zuständig erklärt werden.
    Das hat komplett zu entfallen.

    Mit belasteten Immos kenne ich mich gottseidank nicht aus.
    Ehrlich gesagt, weiß ich jetzt nicht was Du meinst. Gibt es eine Vorschrift?
    Oder steht hierüber etwas im Anwendungserlass??(

    Oder meinst Du die erbschaftsteuerlichen Regelungen zum Übergang von
    Betriebsvermögen an Beschenkte oder Erben?

  8. #8
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    Der Doc, mich schädigen alle Gesetze maßlos, die Betriebslose a priori zum sog. "Arbeitnehmer" deklarieren, das institutionalisieren und mit öffentl. Mitteln verknüpfen.
    Genau das ist politische Verfolgung.

    Ich danke für den Hinweis auf Betriebsvermögen:
    Derartige Erben können dieses Erbe ohne Angabe von Gründen ablehnen.
    Ebenso haben Betriebslose ohne Angabe von Gründen ablehnen zu können, in derartigen Betrieben tätig zu werden.

  9. #9
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    Es geht doch nur darum, Normalverdiener mit Eigenheim noch weiter abzuzocken. Wer sich auskennt und kreativ vererbt, bzw. verschenkt, der kann auch weiterhin Steuern sparen. Aber Leute, die ein durchschnittliches Eigenheim erben, das ihre Eltern mit großem Einsatz und vollversteuert aufgebaut haben, sollen noch mal richtig zur Ader gelassen werden.

    Der Staat vor dem finanziellen Kollaps holt sich da Beute wo am wenigsten Widerstand zu erwarten ist.

  10. #10
    bernhard44
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    ist es auch verfassungswidrig, das mir meine Eltern nichts vererbt haben?

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