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Thema: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

  1. #11
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    Drosselbart, man kann nur raten, sich tel. mit den Finanzbehörden einvernehmlich zu einigen.
    Das geht sehr tolerant und verständnisvoll.

  2. #12
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    ist es auch verfassungswidrig, das mir meine Eltern nichts vererbt haben?
    Kann sein, so die Eltern dadurch an Eigentumsbildung gehindert wurden, daß sie zu sog. "Arbeitnehmern" deklariert wurden.

  3. #13
    bernhard44
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    Zitat Zitat von politisch Verfolgter Beitrag anzeigen
    Kann sein, so die Eltern dadurch an Eigentumsbildung gehindert wurden, daß sie zu sog. "Arbeitnehmern" deklariert wurden.
    na dann werde ich auch klagen!

  4. #14
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    na dann werde ich auch klagen!
    Ja, gegen alle Gesetze und Institutionen, die das bezwecken.
    Auch gegen die Polittäter, die diese Gesetze zu verantworten haben.

    Die vernichtend gekrümmte Eink./Verm.-Verteilung ist politisch gewollt und von diesen Tätern rechtsräumlich verankert.

    Nahezu Jede(r) könnte längst "Villa+Porsche" haben, wozu es schier unendlich viel zu tun gibt, wozu also Maschinen Tag und Nacht zu nutzen wären.

    Generell gibt es weltweit eine ungeheure Nachfrage, die nur deswegen nicht abgedeckt wird, weil user value rechtsräumlich unterbunden ist.

    Und US-Wiss. erklären, wir stehen an einem Wendepunkt, zuerst in den USA, an welchem sich Maschinen besser rentieren als Menschen.

    Dies voll zu nutzen, geht nur per user value.

  5. #15
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Drosselbart Beitrag anzeigen
    [B]Es geht doch nur darum, Normalverdiener mit Eigenheim noch weiter abzuzocken.

    .
    Der Normalverdiener ist doch meistens von der Erbschaftsteuer nicht betroffen gewesen soweit es um ein einziges Eigenheim ging. Dies ist ja auch durch Art. 14 GG geschützt. Denn zum einem ist gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbstG zum Beispiel die Übertragung des Eigenheims vom Vater auf die Mutter erbschaftsteuerbefreit. Zum anderen führte die Übertragung des Elternhauses auf die Kinder wegen der hohen Freibeträge und insbesondere der Versorgungsfreibetrag für Kinder in den meisten Fällen zu keiner Erbschaftsteuer. Hier werden sicher die Freibeträge angepasst werden müssen. Das das eigene Heim weitestgehend von der Besteuerung verschont wird zeigt sich auch am § 23 Abs.1
    S. 3 des EStG wonach der Verkauf des selbst bewohnten Hauses unter bestimmten Voraussetzungen stets steuerfrei bleibt und somit auch innerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei verkauft werden kann.

    Alles klaro? :cool2:
    Geändert von Der Doc (31.01.2007 um 11:40 Uhr)

  6. #16
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    Wer möchte gegen mich wetten, daß dieses Urteil zum Anlaß für eine weitere Steuererhöhung genommen wird?
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  7. #17
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Der Doc Beitrag anzeigen
    Der Normalverdiener ist doch meistens von der Erbschaftsteuer nicht betroffen gewesen soweit es um ein einziges Eigenheim ging. Dies ist ja auch durch Art. 14 GG geschützt. Denn zum einem ist gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbstG zum Beispiel die Übertragung des Eigenheims vom Vater auf die Mutter erbschaftsteuerbefreit. Zum anderen führte die Übertragung des Elternhauses auf die Kinder wegen der hohen Freibeträge und insbesondere der Versorgungsfreibetrag für Kinder in den meisten Fällen zu keiner Erbschaftsteuer. Hier werden sicher die Freibeträge angepasst werden müssen. Das das eigene Heim weitestgehend von der Besteuerung verschont wird zeigt sich auch am § 23 Abs.1
    S. 3 des EStG wonach der Verkauf des selbst bewohnten Hauses unter bestimmten Voraussetzungen stets steuerfrei bleibt und somit auch innerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei verkauft werden kann.

    Alles klaro? :cool2:

    Klingt zunächst gut, aber ein bankrotter Staat kann durchaus von bewährten Grundsätzen abweichen, wenn es ums Beutemachen geht. Und genau das befürchte ich.

    Die beste Lösung für mich wäre wahrscheinlich jetzt im fortgeschrittenen Alter alles zu Geld zu machen und ein paar Jahre mit Weltreisen, High Life und Wein, Weib und Gesang alles zu verjubeln.

    Anschließend Rückkehr nach D und von H-IV leben. Da müßte man dann auch keine Angst mehr haben, daß man im Falle einer Arbeitslosigkeit nach 1 Jahr Haus, Hof, Hund, Auto, Kind und Kegel verkaufen muß. Denn es wäre ja eh' schon alles weg und man hätte obendrein ein bißchen Spaß gehabt.

    Wer hierzulande arbeitet, spart, vorsorgt und nichts vom Staat will, der ist offensichtlich blöd. Die Devise kann nur lauten: Jubel, Trubel, Heiterkeit, ohne Arbeit und Einschränkung und dann Kohle vom Staat kassieren.

  8. #18
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    Zitat Zitat von politisch Verfolgter Beitrag anzeigen
    Drosselbart, man kann nur raten, sich tel. mit den Finanzbehörden einvernehmlich zu einigen.
    Das geht sehr tolerant und verständnisvoll.
    Da ich mal davon ausgehe, daß es für so ein Vorgehen keine kodifizierte Rechtsgrundlage gibt, müßte man wohl etwas gegen die in der Hand haben, damit alles wie geschmiert läuft. Aber was? :cool2:

  9. #19
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Drosselbart
    Wer hierzulande arbeitet, spart, vorsorgt und nichts vom Staat will, der ist offensichtlich blöd.
    Per verbrecherischem Arbeitsbegriff betreibt das Regime politische Verfolgung.
    Die einschlägige Gesetzgebung ist aus dem Rechtsraum zu entsorgen.
    Die Devise kann nur lauten: Jubel, Trubel, Heiterkeit, ohne Arbeit und Einschränkung und dann Kohle vom Staat kassieren.
    Nennt man wohl "$standsförderung" und Begünstigung Vermögender, die in derartigen Betrieben erst gar nicht tätig sind.
    Auch Polittäter samt deren Schmarotzerpfründen und Apanagen.
    Alle durchs Abgabendickicht Privilegierte.
    Zwangsfinanzierte ÖDler an satten Futtertrögen.
    Ständestaatsschmarotzer.
    Zumutbarkeits-Vorteilsnehmer.

  10. #20
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Drosselbart Beitrag anzeigen
    Da ich mal davon ausgehe, daß es für so ein Vorgehen keine kodifizierte Rechtsgrundlage gibt, müßte man wohl etwas gegen die in der Hand haben, damit alles wie geschmiert läuft. Aber was? :cool2:
    Nur nicht auf die Tour!
    Nein, einfach vernünftig reden, die Summen festlegen und gleich überweisen.

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