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Erst kämpfen, dann kuscheln: Nach einer geplanten Richtlinie des Verteidigungsministeriums sollen Partnerschaften auf dem Kasernengelände künftig erlaubt werden.
Berlin - Mit dem neuen Erlass wolle man ein Stück "gesellschaftliche Normalität" herstellen, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums gegenüber SPIEGEL ONLINE. Bislang wird das militärische Intimleben noch durch den Erlass "Sexuelles Verhalten von und zwischen Soldaten" aus dem Jahr 2002 geregelt. "Sexuelle Betätigung" ist nach einer Anlage zur Zentralen Dienstvorschrift 14/3 "innerhalb militärischer Liegenschaften" auch dann verboten, wenn sie nach Dienstschluss stattfindet.
Wer mehr als bloß Kameradschaft sucht, muss dafür bislang die Kaserne verlassen, sonst riskiert er ein Disziplinarverfahren. Selbst Ehepartner, die beide für die Bundeswehr am selben Standort Dienst tun, müssen innerhalb des Stacheldrahtzaunes Enthaltsamkeit üben: Auch ihnen untersagt der Erlass, in einer gemeinsamen Stube zu übernachten.
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gröööhl, würde zu struck's luschen-truppe passen...
und die herren generäle und polit-offze halten wieder mal die fresse.