Zitat Zitat von OhneLeitfigur
Siran:
> Soweit ich weiß ist das, was du hier an Artikel zitierst
> auch jetzt schon Fakt in der EU (...)

Ja, und wenn nicht speziell das, was ich zitierte, dann ver-
gleichbar Fundamentales.

Ein Grund mehr für die Überfälligkeit einer öffentlichen Dis-
kussion der Finalität der EU (Luciérnaga). Die Entwicklung
der Ziele der EU läuft schleichend, ungeordnet weiter im
Halbdunkel, flankiert von nicht minder ungerichtetet Dis-
kussionen Intellektueller in den Medien. Man gewinnt den
Eindruck, die Verfassung ist ein juristokratisches Mittel,
die Geister auszurichten.

Wenn die Verfassung eh nichts Neues bringt, dann muss man
zusätzlich nach der Finalität der Verfassung fragen.
Die Argumentation kann ich so jetzt nicht nachvollziehen. Wir haben darin übereingestimmt, dass die Verfassung der EU keine weiteren Rechte zuspricht. Dementsprechend würde ein Durchfallen der Verfassung im Endeffekt keine Änderung bringen, sondern würde nur dafür sorgen, dass wir statt einer eindeutigen Verfassung, die auch ein Laie lesen und verstehen kann, weiter eine ganze Vielfalt von Verträgen haben, die niemand durchblicken kann, der sich nicht näher damit beschäftigt.

Die Volksbefragung hätte also vor allem Alibicharakter, da ja das Vetragswerk von vorher, mit den dort festgeschriebenen Rechten und Pflichten, vollkommen unabhängig von der Meinung des Volkes weiter genau die Rechte und Pflichten festschreiben würde.