06.02.2007, 12:05 Uhr
NRW-Verfassungsschutz darf Computer anzapfen
Düsseldorf (dpa) - Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz darf laut Landesinnenministerium auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs private Computerdaten ausspähen. Das BGH-Urteil beziehe sich nur auf die Befugnisse der Polizei und habe nichts mit dem Verfassungsschutzgesetz zu tun, sagte Ministeriumssprecherin Dagmar Pelzer in Düsseldorf. Ein seit Januar geltendes Gesetz erlaube es dem Verfassungsschutz unter bestimmten Bedingungen, Computer extremistischer Terroristen heimlich zu kontrollieren.
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