Nachfolgend der Artikel 1.1.A einer fiktiven Verfassung.
Nicht aus meiner Feder, doch durchaus interessant imho.
Wozu?
Nun, es ist eher eine spontane Idee, ausschnittsweise dieses hochinteressante Dokument zu präsentieren.
Es repräsentiert ausgezeichnet einen nahezu konsequenten, unverwässerten Liberalismus. (Insofern vielleicht lehrreich für all jene, die im Hier-und-Heute irgendwo Liberalismus vermuten.)
Morgen kommt der nächste Artikel dran.
Wer was dazu sagen möchte, möge es tun.
Pöbeleien sind unerwünscht.
mfg1. Leben
A. Das Recht auf Leben: Eine Person hat das Recht, nicht von anderen getötet oder (körperlich, Anm.d.Ü.) geschädigt zu werden.
Ist eine Person komatös oder anderweitig bewusstlos, so wird all ihr Vermögen für lebenserhaltende Massnahmen verwandt, es sei denn, es liegen ausdrücklich gegenteilige Anweisungen vor.
Ist das Vermögen erschöpft, hat das verantwortliche Krankenhaus das Recht, die lebenserhaltenden Massnahmen zu beenden. Die Familie des Patienten und jede andere Person oder Organisation darf zusätzliche Mittel zur Verlängerung der Massnahmen zur Verfügung stellen.
Das ozeanische Gerichtswesen wird dieses Recht (d.i. das auf Leben, Anmd.Ü.) unterdrücken, ausser um jemanden an einem Gefängnisausbruch zu hindern.
(Artikel 1 der Constitution of Oceania)