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Thema: Artikel 1: Das Recht, zu leben

  1. #41
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Artikel 1: Das Recht, zu leben

    Zitat Zitat von Giri Beitrag anzeigen
    Ich denke an ganz andere Geschichten, solche bei denen das Opfer nie wieder zu Bewusstsein kommen wird, oder geistig behindert bleiben wuerde, oder verkrueppelt waere und ohne Hilfe der Angehoerigen oder die Hilfe seitens Dritter nicht klar kommen wuerde.
    Das wäre wie im Falle des Verunfallten grundsätzlich nur Sache desselbigen, ob er eine Hilfe explizit verweigert oder nicht. Euthanasie zu befürworten oder nicht ist das eine. Das ganze vom Geldbeutel des Betroffenen abhängig zu machen das andere.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  2. #42
    Mitglied Benutzerbild von Giri
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    Standard AW: Artikel 1: Das Recht, zu leben

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Das wäre wie im Falle des Verunfallten grundsätzlich nur Sache desselbigen, ob er eine Hilfe explizit verweigert oder nicht. Euthanasie zu befürworten oder nicht ist das eine. Das ganze vom Geldbeutel des Betroffenen abhängig zu machen das andere.
    Die Frage des Geldbeutels sollte nicht die Frage sein, ich kann keinen Unterschied machen zwischen einem armen Schwein, davon gibt es vermutlich viele, und einem Reichen, gleiches Recht fuer alle. Das wuerde dann in unser Gesundheitssystem ueberleiten, liegt ja wohl einiges da im Argen.

    Euthanasie ist natuerlich ein anderes Thema. Wie waere die Meinung hierzu.
    Was ist menschlicher, menschenwuerdiger?
    Wer seine Meinung nicht sagen darf, wer unterdrückt, bevormundet, manipuliert, überwacht und zensiert wird, lebt in einem Gefängnis.

    Wem Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit entzogen wird, ist ein Sklave.

  3. #43
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Artikel 1: Das Recht, zu leben

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Ja, keine Frage, widerlegt meine Argumentation nicht.
    Hmm...
    Dann habe ich Deinen Punkt wohl doch noch nicht ganz verstanden.

    Demnach wäre das Abstellen lebenserhaltender Maßnahmen auch Mord.
    Dies lese ich daraus nicht.
    Erläutere bitte.

    mfg
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  4. #44
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Artikel 1: Das Recht, zu leben

    *raufhol*
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