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Thema: Artikel 1.1.B: Das Recht auf Selbstverteidigung

  1. #1
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard Artikel 1.1.B: Das Recht auf Selbstverteidigung

    Nachfolgend Artikel 1.1.B. der Constitution of Oceania, vorerst in Englisch, die (schlechte, ich bin kein Anglist) Übersetzung kommt später.

    B. Das Recht auf Selbstverteidigung: Einem Ozeanier ist es gestattet in Verteidigung seiner selbst oder seines Eigentums zu verletzten oder zu töten. Dies schliesst das Recht ein, andere Personen oder deren Eigentum zu verteidigen. Dies schliesst das Recht ein, sich gegen die Regierung zu verteidigen, wenn sie korrumpiert und diese Verfassung nicht mehr achtet.

    Ein Ozeanier (mit Ausnahme von Kindern) hat das Recht, Waffen zu besitzen und versteckt oder offen zu tragen. Dieses Recht gilt für alle Waffen mit der Ausnahme von Massenvernichtungswaffen, wie in Artikel 4, 'Nationale Sicherheit', ausgeführt wird. Waffenzubehör wie z.B. Kugeln sind in diesem Recht eingeschlossen. Selbstverständlich schliesst dieses Recht kleine Waffen wie Shiriken, Wasserpistolen (echt und unecht aussehende), Messer (lange und kurze), Schlagringe, Schwerter und Nunchaku ein. Ein Gemeinwesen, dass solche kleinen Waffen verbietet, ist ein Gemeinwesen kurz davor, unschuldigen Menschen jedwede Mittel zur Selbstverteidigung zu nehmen.


    Es wird empfohlen, dass eine Jury (ich lasse den engl. Begriff stehen. Anm.d.Ü.) ein Kind, das eine Waffe zur Selbstverteidigung benutzt hat, vom Vergehen der waffenbenutzung freispricht.

    Dies (das Recht auf Selbstverteidigung, Anm.d.Ü.) beinhaltet das Recht, Eigentum zu verminen. Selbstverständlich muss solches Eigentum, wenn die Minen körperlichen Schaden anrichten können, mit Hinweisen versehen werden, dass das Eigentum vermint ist und das Betreten daher gefährlich.
    Bei schwer zugänglichem Eigentum, wie solchem, dass mit Stacheldroht umzogen oder von einem Elektrozaun umgeben ist, kann eine Jury eine Ausnahme zulassen.

    Das Recht auf Leben beinhaltet das Recht, dieses Leben mit allen nötigen Mitteln zu schützen und zu verteidigen. Der Staat darf Lizenzen für Besitz oder Benutzung von Waffen weder vergeben noch nehmen.

    Privateigentümer dürfen sich weigern, Waffen auf ihrem Eigentum zuzulassen.
    Mieter müssen den von den Eigentümern aufgestellten Waffenregeln folgeleisten. Dies schliesst alle Mieter ein, z.B. auch den Staat, wenn er einen Gerichtssaal mietet.
    Geändert von -jmw- (09.02.2007 um 15:16 Uhr) Grund: übersetzt
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  2. #2
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Artikel 1.1.B: Das Recht auf Selbstverteidigung

    Hat niemand was dazu zu sagen?
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  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Giri
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    Standard AW: Artikel 1.1.B: Das Recht auf Selbstverteidigung

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Hat niemand was dazu zu sagen?
    Das Benutzen eines Elektrozauns gibt es bereits in Neu Seeland. Es gibt in Auckland einige Gebiete, in denen die Maoris leben, fuer einen Weissen sehr gefaehrlich sich dort sehen zu lassen. Einbrueche sind in der Umgebung die Regel und einige Buerger schuetzen ihr Haus mit Draehten etc, die unter Strom stehen. Ob dies nun erlaubt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Zu dem Thema allgemein. Waere ja nichts einzuwenden NUR, wer hat die noetige Reife und den Verstand mit Waffen umzugehen. Spreche nicht vom Bedienen der Waffen, spreche von der Beurteilung einer Situation in der entschieden werden muss, ob ich nun die Waffe anwende oder nicht. Erinnert mich an das Thema Nauen: Polizist erschiesst Juegendlichen. Verhaeltnismaessigkeit. Erschreckend war auch zu lesen, dass solche, die eine Waffe besitzen realtiv grosskotzig damit prallen und sich als Super Rambos darzustellen versuchen, vermutlich mangels besserer Qualifikation auf wichtigeren Gebieten, es aber voellig vergessen, dass man im Stande sein muss eine Situation abzuschaetzen. Verlassen wir nun das eigene Grundstueck. Jeder laeuft nun mit einer Pistole, einem Stiefelmesser, Shuriken und anderen Geraeten durch die Gegend. Je nach Aufenthaltsort kann es zu banalen Auseinandersetzungen kommen, unnoetige Diskussionen, unnoetiger Streit. Bedenkt man wie einige Forumsteilnehmer mit dem Wort umgehen und sich aus Minderwertigkeit nichts anders helfen koennen sehr verbal zu werden, was teilweise bereits an Beleidigung grenzt, so kann man davon ausgehen, dass es Situationen gibt in denen die Emotionen hochgeschaukelt werden und ein Waffenbesitzer mangels seiner Reife dann von seiner Waffe auch Gebrauch macht. Ich haette Angst davor. Die Folgen koennten schlimm sein. Zu Hause Waffen zu halten fuer den Schutz seines eigenen Lebens und das Leben der Mitinsassen im Haus und zum Schutz des Eigentums ja. In der Oeffentlichkeit tragen, nein. Wer garantiert aber, dass der zum Besitz einer Waffe Berechtigte auch die Waffe schoen zu Hause laesst. Auch hier gibt es wieder eine Grauzone. Wenn ich mich in der Oeffentlickeit bewege, waere es zunaechst ratsam Orte, die fuer eine kriminelle Szene bekannt sind, zu vermeiden. Weiter sollte ich in der Lage sein, auch ohne Waffe mich notfalls verteidigen zu koennen, und zwar mit einfachen Mittel. Leicht gesagt, zugegeben. Dennoch wer sich vertraut macht mit den Methoden einen anderen Menschen kampfunfaehig zu machen, ja sogar zu toeten, dem genuegt bereits ein gute Zeitung, ein Plastikbecher, ein Kugelschreiber, ein Stueck Draht, was immer, die Auswahl ist gross. Der Besitz waere auch nicht illegal.
    Gegen eine Bedrohung auf groesserer Distanz habe ich natuerlich keine Chance, wenn der andere eine Pistole hat. Sorgen wuerde mir die Reife des Menschen machen, wie reagiert er im alltaeglichen Leben, seine Emotionen, seine Neigungen. Es wuerden viele tickende Zeitbomben durch die Gegend laufen.
    Wer seine Meinung nicht sagen darf, wer unterdrückt, bevormundet, manipuliert, überwacht und zensiert wird, lebt in einem Gefängnis.

    Wem Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit entzogen wird, ist ein Sklave.

  4. #4
    Fryheit für Lindenwirth! Benutzerbild von Odin
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    Standard AW: Artikel 1.1.B: Das Recht auf Selbstverteidigung

    Die wollen uns einfach niedermetzeln.
    Laßt Lindenwirth fry!
    Und Mjölnir und Seher und Wirrkopf und Grendel und Stahlschmied und Enzo und Zarados und Bodenplatte und Bulli und ODESSA und all die anderen!

  5. #5
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    Standard AW: Artikel 1.1.B: Das Recht auf Selbstverteidigung

    @ Odin

    Wer ist "die"?


    @ Giri

    Danke für Deinen Beitrag.
    Erwiderung später.
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  6. #6
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    Standard AW: Artikel 1.1.B: Das Recht auf Selbstverteidigung

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Hat niemand was dazu zu sagen?
    Ja, ich. Ich stimme dem zu, auch wenn ich es geringfügig anders formulieren würde.

    Ich arbeite selbst an einer Verfassung eines fiktiven Staates und werde in ca. 6 Monaten die Arbeit auf meiner Website präsentieren.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Giri
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    Standard AW: Artikel 1.1.B: Das Recht auf Selbstverteidigung

    Zitat Zitat von Der Patriot Beitrag anzeigen
    Ja, ich. Ich stimme dem zu, auch wenn ich es geringfügig anders formulieren würde.

    Ich arbeite selbst an einer Verfassung eines fiktiven Staates und werde in ca. 6 Monaten die Arbeit auf meiner Website präsentieren.
    Das finde ich toll, wollte mich damit auch schon beschaeftigten. Vergiss mal nicht auf das Thema Versammlung unter freiem Himmel einzugehen. Dein Endwerk wuerde mich sehr interessieren. Solltest Du an interessierte Teilnehmer versenden zwecks Meinungsaustausch.
    Wer seine Meinung nicht sagen darf, wer unterdrückt, bevormundet, manipuliert, überwacht und zensiert wird, lebt in einem Gefängnis.

    Wem Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit entzogen wird, ist ein Sklave.

  8. #8
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    Standard AW: Artikel 1.1.B: Das Recht auf Selbstverteidigung

    Zitat Zitat von Der Patriot Beitrag anzeigen
    Ja, ich. Ich stimme dem zu, auch wenn ich es geringfügig anders formulieren würde.
    Welche Punkte würdest Du anders formulieren?

    Ich arbeite selbst an einer Verfassung eines fiktiven Staates und werde in ca. 6 Monaten die Arbeit auf meiner Website präsentieren.
    Wenn es soweit ist, wirst Du uns hier hoffentlich einen Netzverweis zu Deiner Schöpfung hineinstellen, nicht?
    Ich würd mir das nämlich gerne ansehen. :]

    Vielleicht kannst Du für diese Arbeit noch einiges Nützliches herausziehen aus dem, was ich hier nach und nach präsentieren werde.

    mfg
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  9. #9
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    Standard AW: Artikel 1.1.B: Das Recht auf Selbstverteidigung

    Zitat Zitat von Giri Beitrag anzeigen
    Das finde ich toll, wollte mich damit auch schon beschaeftigten. Vergiss mal nicht auf das Thema Versammlung unter freiem Himmel einzugehen. Dein Endwerk wuerde mich sehr interessieren. Solltest Du an interessierte Teilnehmer versenden zwecks Meinungsaustausch.
    Ich arbeite momentan am Zwei-Kammer-Parlaments-Prinzip, an den Rechten des Staatsoberhaupts und am Förderalismus (Bundesstaatsprinzip). Ich versuche alles zu beachten und nichts zu vergessen.

    Wie gesagt, es wird noch dauern. Aber ich werde sicher einen Theard dazu hier eröffnen, schreib mich dann einfach an.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Giri
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    Standard AW: Artikel 1.1.B: Das Recht auf Selbstverteidigung

    Zitat Zitat von Der Patriot Beitrag anzeigen
    Ich arbeite momentan am Zwei-Kammer-Parlaments-Prinzip, an den Rechten des Staatsoberhaupts und am Förderalismus (Bundesstaatsprinzip). Ich versuche alles zu beachten und nichts zu vergessen.

    Wie gesagt, es wird noch dauern. Aber ich werde sicher einen Theard dazu hier eröffnen, schreib mich dann einfach an.
    okidoki
    Wer seine Meinung nicht sagen darf, wer unterdrückt, bevormundet, manipuliert, überwacht und zensiert wird, lebt in einem Gefängnis.

    Wem Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit entzogen wird, ist ein Sklave.

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