Zitat von
lupus_maximus
ist für uns eigentlich die Einrichtung einer kriminellenfreien Zone durchaus im Rahmen des Gesetzes.
Selbstverständlich werden nach § 130 Verurteilte nicht als Kriminelle betrachtet, schließlich sind Urdeutsche ja keine 68er.
Diese Kolonie ist natürlich automatisch straftatenfrei, wenn wir Angehörige von bestimmten Volksgruppen nicht in dieser Kolonie dulden.
Wobei selbstverständlich Anhänger der 68er Ideologie keinerlei Wohnrecht in dieser Kolonie erhalten.
Womit auch die Schulen in diesen Kolonien 68er-LeererInnenfrei sind und deren Ideologie und Neidgehabe nicht weiterverbreitet wird.
In dieser Kolonie ist selbstverständlich das Tragen von Schußwaffen nicht nötig, da für diesen Zweck ja eine AUA-Truppe vorhanden ist, die für Ruhe und Ordnung sorgt.