Zitat von
alberich1
Weiterhin Freifahrtschein fuer Kuckucksmuetter?
Heute entschied das Bundesverfassungsgericht,dass heimliche Vaterschaftstests von Maennern,die ihre Vaterschaft anzweifeln,weiterhin illegal bleiben sollen.Somit soll es den betroffenen Hahnreien wieterhin fast unmoeglich gemacht werden,ob ihnen die Kinder von ihrer Noch-Partnerin untergeschoben wurden,oder nicht.Folglich koennte jede Frau,mit der man mal geschlafen hat,ploetzlich behaupten,dass man der Vater ihres Kindes waere,ohne dass die Moeglichkeit besteht,diese Behauptung auch nachzupruefen.Ein bequemer Weg,sich Unterhaltszahlungen zu erschleichen,der nun auch noch gesetzlich abgesichert ist.
Immerhin ein netter Umstand fuer die Postboten,Elektriker,Gaertner etc.von denen die Kuckuckskinder ja meist stammen,sich den Unterhalt zu sparen.
Wenn der fette,impotente Hahnrei dazu auch noch beguetert ist,laesst sich von diesem immerhin mehr absahnen,als vom kleinen Hausmonteur.
Einen geringen anlass zur Hoffnung gibt der Teil des Urteils,der besagt,dass binnen eines Jahres ein gesetzliches Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft erlassen werden muss.Allerdings werden die meannerfeindlichen Ministerinnen Zypries und Von der Leyen die Huerden dafuer wohl so hoch ansetzen,dass sich defakto doch nicht viel aendern wird.
Daher meine Frage:
Hat ein Vater das Recht,ueber seine verwandschaftlichen Verhaeltnisse zweifelsfrei informiert zu werden?