Zitat von
Gottkaiser
Das bedauerliche daran ist, dass jeder "Vater" der Skeptisch ist, von vorn herrein die Vaterschaft abstreiten wird, bis es zu einem Nachweis/Nichtnachweis kommt.
Von daher sind nur "Väter" betroffen die im guten Glauben an die Treue ihrer Frau die Vaterschaft anerkannt haben. Und genau das ist das gemeine an dieser Gesetzgebung, da der falsche Vater, sollte er erst nach zwei Jahren zweifel bekommen oder herausfinden dass er nicht der Vater sein kann, das sprichwörtliche Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Die arglisige Täuschung der Mutter (auch wenn sie wie einige die Hoffnung hatten, dass das Kind nicht in dem "Fehltritt" gezeugt wurde, ist es eine) spielt nach der Gesetzgebung da leider keine Rolle. Der "Vater" muss weiterhin ein Kind unterhalten, dass niemals das seine war. Einzige Ausnahme wäre, wenn der richtige Vater dies übernehmen würde. Doch im Regelfall ist der richtige Vater froh aus der Verantwortung gekommen zu sein - sofern er denn überhaupt ermittelt wurde.