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Thema: Artikel 1.1.D: Redefreiheit

  1. #1
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard Artikel 1.1.D: Redefreiheit

    Fortsetzung der Reihe.

    Anmerkungen wie immer in [].


    Das Recht auf freie Rede: Ein Ozeanier hat das Recht, ohne Einmischung seitens der Regierung zu sprechen oder zu publizieren. Dieses Recht wird gewährleistet für alle Medien einschliesslich Fernsehen, Radio, Kabelfernsehen, Print- und elektronische Medien und schliesst ein alle Arten von Werbung und Unterhaltung als auch editorial speech. [Wie lautet der deutsche Begriff?] Unanständige, hetzerische oder andere kontroverse Aussagen sind nicht davon ausgenommen. Ein Sprecher, der direkt zu verbrecherischen Handlungen anstachelt oder Schäden an Eigentum oder Personen verursacht, kann als (EDIT) Anstifter verantwortlich gemacht werden.

    Ein Beispiel dafür wäre, in einem Theater "Feuer!" zu rufen und dadurch eine Panik auszulösen.
    Der Täter könnte angeklagt werden als verantwortlich für die Schädigung von Personen, die aufgrund der Falschbehauptung flohen oder von Eigentum, dass sie dabei beschädigten. [Dieser Satz ist sehr schlecht übersetzt.]

    Dieses Recht erlaubt einem Sender nicht, ein Signal zu senden, dass einen nachteiligen Einfluss hat auf das Eigentum einer Ozeaniers an einer Frequenz. Sendefrequenzen werden als Eigentum angesehen. Die werden zum Zeitpunkt der Gründung Ozeaniens gemäss ozeanischem Recht in einer Lotterie vergeben. Allen Grundeigentümern wird es möglich sein, an dieser Lotterie teilzunehmen.

    Der Staat darf Lizenzen auf das Recht zu senden oder anderweitig Informationen zu verbreiten weder vergeben noch nehmen. Auch darf der Staat einen Sender oder ein anderes Medium nicht verpflichten, bestimmen Informationen zu verbreiten, einschliesslisch solche von "öffentlicher Wichtigkeit"; oder dass der Sender gegenläufigen Meinungen die Möglichkeit der Verbreitung einräumt.

    Das Recht auf Freie Rede schliesst ein das Recht, nicht zu reden. Der Staat darf unter keinen Umständen die Presse verpflichten, ihre Quellen offenzulegen, selbst nicht in Zeiten von Krieg oder Hochverrat, noch darf jemand gewzungen werden, vor Gericht auszusagen oder irgendeine Information preiszugeben, die er für sich zu behalten wünscht.

    Ozeanier dürfen ihr Recht auf Freie Rede per Vertrag aufgeben. Zum Beispiel mögen mit dem Staat vertraglich verbundene private Schiedsgerichte von ihren Kunden verlangen, sich bereitzuerklären, als Zeugen verpflichtet werden zu können. Arbeitgeber mögen Vereinbarungen zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen zum Teil des Arbeitsvertrages machen.

    Betrügerische Handlungen in Medien wie z.B. Verleumdung können von Ozeaniern gerichtlich verfolgt werden. Verleumdung im Sinne dieses Artikels bedeutet alleinig, absichtliche falsche Behauptungen zu verbreiten mit der Absicht, jemanden zu schädigen. Wahre Behauptungen und Behauptungen, die als Meinung oder Satire erkennbar sind, können nicht verfolgt werden. Und wenn Ozeanier nicht Pornographie oder Ku-Klux-Klan-TV schauen möchten, können sie einfach umschalten.
    Geändert von -jmw- (13.02.2007 um 22:19 Uhr) Grund: Wortkorrektur
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  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
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    Standard AW: Artikel 1.1.D: Redefreiheit

    Dir scheint das Formulieren von Normen Freude zu machen. Damit eine Norm gut formuliert ist, muss sie das angestrebte mit möglichst wenig Worten glasklar aussagen. Jedes Wort zu wenig macht die Aussage unklar, jedes Wort zu viel kann zu nicht erwünschten Interpretationen benutzt werden.

    Wenn es Dir Freude macht, dann schau Dir unser Grundgesetz an und versuch selbst, das dort niedergelegte anders zu formulieren. Das wird sehr hart werden, denn 1948 gab es noch keine pisageschädigten Juristen ( Oh Ton des grossen "Egon Schneider" zu den heutgen Gesetzen).

    Diese Übung macht Dich auch fit zum Verfassen und Lesen von allen Sorten von Verträgen.
    Hunde sind gut fürs Selbstbewußsein, weil sie sich immer freuen, dich zu sehen.
    Wilfred P. Lampton

  3. #3
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Artikel 1.1.D: Redefreiheit

    Zitat Zitat von Misteredd Beitrag anzeigen
    Dir scheint das Formulieren von Normen Freude zu machen.
    Ich hab's nur übersetzt, nicht mehr.

    Damit eine Norm gut formuliert ist, muss sie das angestrebte mit möglichst wenig Worten glasklar aussagen. Jedes Wort zu wenig macht die Aussage unklar, jedes Wort zu viel kann zu nicht erwünschten Interpretationen benutzt werden.
    Das ist richtig.
    Allerdings weiss ich, dass die Autoren mit voller Absicht derart ausführlich waren, um eben Unklarheiten wenn schon nicht zu verhindern, dann zu verringern.

    Wenn es Dir Freude macht, dann schau Dir unser Grundgesetz an
    Das Grundgesetz anzuschauen macht mir wenig Freude, sehe ich doch, was es heute alles ermöglicht.

    mfg
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  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
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    Standard AW: Artikel 1.1.D: Redefreiheit

    Ein Sprecher, der direkt zu verbrecherischen Handlungen anstiftet oder Schäden an Eigentum oder Personen verursacht, kann als "Beihelfer" [Wie lautet der jur. Fachausdruck?] verantwortlich gemacht werden.


    = Anstifter § 26 StGB

    editorial speech= habe da auch keine genaue Übersetzung auf die Schnelle gefunden, wahrscheinlich die "öffentliche Rede"
    Hunde sind gut fürs Selbstbewußsein, weil sie sich immer freuen, dich zu sehen.
    Wilfred P. Lampton

  5. #5
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    Standard AW: Artikel 1.1.D: Redefreiheit

    Anstifter!
    Aber sicher! *vornkoppschlag*

    EDIT: Wobei "Anstifter" insofern unglücklich ist, als das ja das Verb "anstiften" schon vorkommt in dem Satz.
    Naja...

    EDIT 2: "anstiften" durch "anstacheln" ersetzt, dann passt's wieder.
    Geändert von -jmw- (13.02.2007 um 22:19 Uhr)
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  6. #6
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    Standard AW: Artikel 1.1.D: Redefreiheit

    Bevor ich einen "echten" Beitrag zu dem Thema schreibe (ich habe einfach jetzt keine Zeit mehr), möchte ich dich darauf hinweisen, daß du Dinge welche in Getzen geregelt werden in eine Verfassung schreibst, samt der Auslegung, für welche eigentlich ein Oberster Gerichtshof zuständig wäre.

    Dennoch finde ich die Arbeit, ja schon die Idee an diesem Theard-Projekt toll.

  7. #7
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    Standard AW: Artikel 1.1.D: Redefreiheit

    @ Patriot

    Ich schreibe garnix.
    Ich übersetze nur.
    Der Autor ist ein gewisser Eric Klien.

    daß du Dinge welche in Getzen geregelt werden in eine Verfassung schreibst, samt der Auslegung, für welche eigentlich ein Oberster Gerichtshof zuständig wäre.
    Die Ausführlichkeit ist gewollt.
    Der Herr Klien schreibt im Vorwort zu seinem Verfassungsentwurf:

    "Insbesondere die Verfassung der Vereinigten Staaten hat sich, obgleich ein inspirierendes Dokument, als vage genug erwiesen, um dem Staate möglich zu machen, Gesetze zu verabschieden, die ganz klar im Widerspruch stehen zu dem Geiste der Freiheit, in dem dieses Gemeinwesen einst gegründet wurde."

    Deswegen ist sehr auf Ausführlichkeit geachtet, auf Erläuterungen, auf einen ausführlichen Grundrechtekatalog, auf einen ausführlichen Staatsaufgabenkatalog usw.

    In der Verfassung ist sogar vermerkt, welches Wörterbuch zu ihrer Interpretation verwendet werden MUSS (- nämlich Webster's Third International Unabridged Dictionary of the English Language).

    mfg
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  8. #8
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    Standard AW: Artikel 1.1.D: Redefreiheit

    Zitat Zitat von Misteredd Beitrag anzeigen
    Dir scheint das Formulieren von Normen Freude zu machen. Damit eine Norm gut formuliert ist, muss sie das angestrebte mit möglichst wenig Worten glasklar aussagen. Jedes Wort zu wenig macht die Aussage unklar, jedes Wort zu viel kann zu nicht erwünschten Interpretationen benutzt werden.

    Wenn es Dir Freude macht, dann schau Dir unser Grundgesetz an und versuch selbst, das dort niedergelegte anders zu formulieren. Das wird sehr hart werden, denn 1948 gab es noch keine pisageschädigten Juristen ( Oh Ton des grossen "Egon Schneider" zu den heutgen Gesetzen).

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    Zustimmung. Komisch, könnte meinen, du wärest kein Jurist.

  9. #9
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    Standard AW: Artikel 1.1.D: Redefreiheit

    Freedom of Speech

    Wasses innen USA bringt sieht man ja.

    Man kann viel sagen, die Gesellschaft duldet aber wenig.

    Stichwort Diskriminierung

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Giri
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    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Fortsetzung der Reihe.

    Anmerkungen wie immer in [].
    Das ist Chaos. Jeder kann, wenn und wann er will oder nicht. Straftaten werden kaum? geahndet, Quellenhinweise, Referenzen muss nicht sein, ich kann manipulieren und Massen ohne das mich jemand daran hindert oder die Massen schuetzt, in Bewegung bringen. Fantastisch so etwas kaeme mir gelegen und mit NLP haben wir Morgen die Revolution.

    Dazu hat jeder noch seine eigene Frequenz, wenn Du mit Wanzen vertraut bis, kannst Du die Wanze so einjustieren, dass der Radiosender unterbrochen wird und Du sogar ueber Radio sprechen kannst (in einem bestimmten Radius). Wenn Du einen Scanner hast (Erwerb ist wahrscheinlich verboten) kannst Du nicht nur die Kommunikation am Tower eines Flughafens mithoeren, Du kannst sogar feststellen das komischerweise die oeffentliche Telefonzelle bei Dir um die Ecke angezapft ist und Du das Telefonat mithoeren kannst. Nicht immer so, aber oft.

    Betriebsgeheimnisse Verpflichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber gibt es ja, zeitlich begrenzt, als Gegenvorschlag, da das Thema hier angesprochen wurde sollten die Gesetze allerdings so ausgelegt sein, dass ein Arbeitnehmer nicht gezwungen werden kann zu Gunsten seines Arbeitgebers eine falsche Aussage zu machen. Ist leider ein Knachpunkt in der Praxis, dass ein Arbeitgeber aufgrund seines Vertrages mit dem Arbeitnehmer gewungen wird die Justiz zu behindern.
    Wer seine Meinung nicht sagen darf, wer unterdrückt, bevormundet, manipuliert, überwacht und zensiert wird, lebt in einem Gefängnis.

    Wem Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit entzogen wird, ist ein Sklave.

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