Jede Redaktion behält sich das Recht auf Auswahl und Kürzung von Leserbriefen vor. Im übrigen sind Redaktionen auch verpflichtet, sich an Recht und Gesetz zu halten. Leserbriefe, die dagegen verstoßen, werden z.B. deshalb nicht veröffentlicht.Zitat von derNeue
Aber Ihre Aussage, die Nichtveröffentlichung von Leserbriefen sei eine Kampagne, zeigt doch recht eindrucksvoll, wie daß Ihnen argumentativ das Wasser nicht nur bis zum Hals steht.