Nachwehen im Zündel Prozess
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Dienstag, 20. März 2007
"Heil Hitler" in Gerichts-Brief
Verteidigerin angeklagt Der früheren Verteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel droht nach ihren umstrittenen Äußerungen während des
Prozesses eine Verurteilung wegen Volksverhetzung.
Sie habe "durch ständiges Dazwischenreden und andere Provokationen
des Gerichts die Verhandlung massiv gestört, um einen Abbruch des
Verfahrens zu erzwingen und so die Bestrafung ihres Mandanten zu
verhindern", heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Nach
diesen "beispiellosen Vorgängen" wurde die Wahlverteidigerin von dem
Prozess ausgeschlossen und musste von Polizisten aus dem Gerichtssaal
getragen werden. Ein Termin für den Prozess vor dem Mannheimer
Landgericht stand zunächst nicht fest.
Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987
Ist ja wieder mal klar, das unsere Freunde von der rechten Seite Äpfel mit Birnen vergleichen. Dumme Meinungsäußerungen von noch dümmeren grünen Politikern mit einem Gerichtsurteil gleichzusetzen.
Zur Klar:
- Ist Christian Klar auf freien Fuß? Nein, er sitzt immer noch im Knast.
- Haben im Moment Gerichte über die Freiheit von Christian Klar zu entscheiden? Nein, denn den Antrag auf vorzeitige Haftentlassung kann er erst 2009 stellen.
Klar hat ein Gnadengesuch gestellt und darüber entscheiden keine Gerichte. Das Gnadenrecht wird durch den Bundespräsidenten ausgeübt und ist an keine Bedingungen geknüpft. Der Bundespräsident kann hierbei nach eigenem Gutdünken entscheiden. Das Geschrei der Politiker egal von welcher Partei von Reueforderungen, Meinungsfreiheit etc. ist leeres Geschwätz, denn es spielt keine Rolle, sie haben nichts mit der Entscheidung über das Gnadengesuch zu tun.
Eins dürfte klar sein, bei Bundespräsident Köhler handelt es sich nicht um einen dummen grünen Volltrottel.
zur Zündel
Die ellenlangen Diskussionen über Meinungsfreiheit und § 130 StGB braucht man nicht andauernd zur wiederholen, erst recht nicht im Fall Zündel, denn er ist nichts besonderes, er wird nur von bestimmten Kreisen zu etwas besonderes gemacht.
Er hat sich zu sicher gefühlt und wer sich zu sicher fühlt wird für seine Dummheit bestraft. Die zwei Jahre in Kanada sind allein Sache der kanadischen Justiz und haben nicht mit den 5 Jahren hier in Deutschland zu tun und die 5 Jahre in Deutschland hat er größtenteils sich selber und seinen Rechten Freundeskreis zu verdanken, denn der Heck-Meck den seine Verteidigungen veranstaltet haben, diente in erste Linie nicht seiner Verteidigung, sondern um Publicity zu erringen. Hätte sich seine Verteidigung nämlich wirklich mit ihrer Aufgabe beschäftigt, anstatt mit den Publicity-Wünschen unser braunen Freunde, wäre Ernst Zündel garantiert glimpflicher davongekommen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Zündel hat aber doch in Deutschland keine Straftaten begangen.
Also doch alle die in England links auf der Autobahn fahren in Deutschland einsperren?
Leben und leben lassen!
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