17jähriger Sohn einer Bekannten war in eine Schlägerei verwickelt und hat zugestochen. Opfer lag eine Woche im Krankenhaus. Kennt sich jemand mit dem Strafkatalog aus? Wieviel bekommt man für schwere Körperverletzung im Jugendalter?
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17jähriger Sohn einer Bekannten war in eine Schlägerei verwickelt und hat zugestochen. Opfer lag eine Woche im Krankenhaus. Kennt sich jemand mit dem Strafkatalog aus? Wieviel bekommt man für schwere Körperverletzung im Jugendalter?
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"Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)
Laßt Lindenwirth fry!Und Mjölnir und Seher und Wirrkopf und Grendel und Stahlschmied und Enzo und Zarados und Bodenplatte und Bulli und ODESSA und all die anderen!
Spiegel TV hat einen Jugendlichen aus dem Kulturbereicherer-Milieu vorgeführt, der erklecklich vorbelastet und dann nach seinen eigenen Worten sogar in ein Totschlagsdelikt verwickelt war. Er bekam ein Anti-Aggressionstraining aufgebrummt.
Es ist schon ganz schön menschenverachtend, wie brutal die deutsche Justiz gegen junge Menschen vorgeht und denen jede unschuldige Lebensfreude nimmt.
Naja...
War er Deutscher, dann bekommt er ca 1 Jahr Knast oder 2 Jahre auf Bewährung + ca 3000 oder 4000 Euro Schmerzensgeld die er zahlen muss.
Ist ers Ausländer und das Opfer Deutscher bekommt er Freispruch.
Ansonsten...
§ 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Da er zugestochen hat kann es auch sein das er wegen versuchtem Totschlag angeklakt wird. Dann sind nach Jugendstrafrecht bis zu 8 Jahre möglich. Um das ganze etwas besser beurteilen zu können müsste man mehr Wissen. Zum Beispiel obs Vorstrafen oder Verurteilungen nach Jugendrecht die keien Vorstrafe bilden (Arrest, Sozialstuden usw) gibt.
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