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Wäre interessant zu erfahren wie an einer deutschen Hochschule das Thema Islam in Bezug auf
-> Gleichberechtigung von Mann und Frau
-> Verhältnis zu anderen Religionen/Ungläubigen etc.
grund- und antidiskriminierungsgesetzkonform gelehrt werden soll. Den Spagat im Lehrplan würd ich zu gern sehen.
den lehrplan für diesen ominösen religionslehrer "islam" habe ich auf der website nicht gefunden:
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wer ihn findet, kann ihn ja hier posten.
Laßt kein faules Geschwätz aus eurem Mund gehen, sondern redet, was gut ist, was erbaut und was notwendig ist, damit es Segen bringe denen, die es hören.
danke!
das ist aber sehr merkwürdig:
unter dem link Masterstudiengang "Islamische Religionspädagogik" steht:
Die Informationen werden in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.
© 2004-05 Islamischer Religionsunterricht | Universität Osnabrück, [Links nur für registrierte Nutzer]
letzte Änderung: 21.07.2006, 10:27 Uhr | editieren
wenn ab diesem wintersemester ausgebildet werden soll, dann sollte der rahmenplan ja wohl schon längst fertig und akkreditiert sein.
Laßt kein faules Geschwätz aus eurem Mund gehen, sondern redet, was gut ist, was erbaut und was notwendig ist, damit es Segen bringe denen, die es hören.
Sehr gut. Auf dem Lehrplan muß auch stehen: wie man Bier braut und wie man ein ordentliches Schnitzel brät
ich hoffe Setinigung und Kopfabschlagen bei Ungläubigen wird korrekt gelehrt.
Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987
Lehrpläne habe ich (noch?) nicht gefunden - aber vielleicht mal das so als Rahmeninformation:
In Bayern: „Religiöse Unterweisung türkischer Schüler islamischen Glaubens“
Auch das Bundesland Bayern zeichnet sich durch eine zahlenmäßig große Gruppe an muslimischen Schülern und Schülerinnen aus. Im Schuljahr 1999/2000 besuchten 75 000 muslimische Schüler und Schülerinnen die öffentliche Schule, einschließlich Berufsschule. Von diesen waren 56 000, d. h. rund 75 %, türkischer Herkunft.15
Im Freistaat Bayern wird ein Islamunterricht bzw. eine Form der islamisch religiösen Unterweisung angeboten, die eine Besonderheit dieses Bundeslandes darstellt. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass die bayerische Ausprägung der islamisch religiösen Unterweisung vom muttersprachlichen Ergänzungsunterricht abgekoppelt erteilt wird. Darüber hinaus wird das Fach, welche für türkische Schüler ordentliches Lehrfach ist, nicht in Übereinstimmung mit den islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland, sondern auf der Basis von eigenständig entwickelten Lehrplänen unterrichtet.
Der Entschluss, ein derartiges Fach einzurichten, reifte im Freistaat Bayern, als in den 1980er-Jahren eine rege Diskussion um die religiöse Förderung der muslimischen Schüler und Schülerinnen einsetzte, auch deshalb, weil die „Koranschulen“ einen immer regeren Zulauf innerhalb der türkischen Bevölkerung – der größten muslimischen Gemeinde im Land – verzeichneten. So gewannen Überlegungen Auftrieb, in den öffentlichen Schulen gezielt für türkische Schüler eine „religiöse Unterweisung“ einzurichten. Die Etablierung eines Religionsunterrichts entsprechend Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes war auch in Bayern nicht möglich, da auch hier ein fester Ansprechpartner bzw. eine Religionsgemeinschaft, welche verbindlich die im Unterricht zu lehrenden Glaubensgrundsätze festlegt, fehlte. Daher erhielt dieses Fach die Bezeichnung Religiöse Unterweisung türkischer Schüler islamischen Glaubens. Die 1986 zu diesem Zweck einberufene Bildungsplankommission beschloss die Einführung eines entsprechenden freiwilligen Angebotes. Im gleichen Jahr wurde mit den Vorbereitungen zur Einführung dieses Faches in türkischer Sprache und durch türkische Lehrkräfte begonnen.
Der Unterricht wurde mit dem Schuljahr 1987/88 in den Jahrgangstufen 1 bis 3 auf freiwilliger Basis in türkischer Sprache aufgenommen. Im folgenden Schuljahr (1988/89) erfolgte seine Ausweitung auf die Klassenstufen 4 und 5 (Hauptschule). Im Schuljahr 1998/99 waren im Land Bayern ca. 780 Kurse mit rund 10 000 türkischsprachigen Schülern und Schülerinnen eingerichtet.16 Im Schuljahr 1999/2000 besuchten rund 11 000 Schüler und Schülerinnen das Fach „religiöse Unterweisung“. Muslimische Schüler und Schülerinnen, welche dieses Fach nicht belegen, sind verpflichtet, parallel Ethikunterricht zu belegen. Eine Befragung innerhalb der Lehrerschaft und der muslimischen Schülerschaft machte jedoch deutlich, dass der Ethikunterricht auf wenig Akzeptanz stößt und aus inhaltlichen Gründen nicht angenommen wird. Insofern stellt es für muslimische Schüler keine echte Alternative zur „religiösen Unterweisung“ dar, auch weil die Teilnahme nicht freiwillig erfolgt, sondern verpflichtend ist.
Die für dieses Fach der „religiösen Unterweisung“ maßgeblichen Richtlinien und verbindlichen Rahmenpläne wurden in Anlehnung an die in der Türkei erlassenen Lehrpläne für den „Religions- und Ethikunterricht“ formuliert. Die Themen darin sind inhaltlich so angelegt, dass sie ihren Schwerpunkt in der Religionskunde und in der Lebensführung haben und entsprechend religionspädagogischer Grundsätze entwickelt wurden.
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Natrag: Hier ist der Lehrplan nach dem Islamlehrer in Bayern an Grund und Hauptschulen unterrichten:
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Geändert von Anobsitar (15.03.2007 um 18:12 Uhr)
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sie züchten für D totschläger, mörder und kulturzerstörer.
es ist erstaunlich, wie saublöd sogenannte wissende sind. aber ideologie frisst hirn.
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