[Links nur für registrierte Nutzer]Iraker nicht länger Flüchtlinge
In Deutschland lebenden Irakern kann die früher erteilte Anerkennung als Flüchtling wieder entzogen werden. Zu dieser Entscheidung ist das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Dienstag im Fall von drei Irakern gekommen, die gegen die Aufhebung ihres Flüchtlingsstatus geklagt hatten. Dies gelte auch dann, wenn der Flüchtlingsstatus nach In-Kraft-Treten des neuen Zuwanderungsgesetzes aufgehoben wurde, obwohl die Anerkennung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt war, hieß es. (BVerG 1C 21.06, 34.06 und 38.06 -Urteile vom 20. März 2007)
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Ob die dann trotzdem abgeschoben werden oder, was wahrscheinlicher ist, hier bleiben?