. . . oder Anpassung an die Gesellschaft der Ausbeuter und Kapitalisten?
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden von Ostrentnern zurückgewiesen, die sich gegen Regelungen bei der Umstellung der DDR-Renten nach westdeutschem Recht richteten. Die Beschwerdeführer hatten sich dagegen gewandt, dass nach der Wiedervereinigung der so genannte Auffüllbetrag in ihren Renten nicht dynamisiert wurde und ab 1996 sogar abgeschmolzen wurde. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sah in seinem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss in dieser Regelung jedoch keinen Verstoß gegen das Grundgesetz.
Angeblich sei das gesamte Einkommen der Bundesdeutschen Bevölkerung gesunken und von daher sei es verfassungsmäßig vereinbar, bei den geringen Lohn- und Gehaltszuwächsen, die Rentner ganz davon auszuschließen.
Das meinen die Verfassungsrichter, die selber ja nicht zu den Betroffenen gehören - sich ihre Pfründe selber absichern können. Solche Richter sind wegen solcher Äußerungen, die m.M. nach ihre Einstellung dokumentieren, wegen Befangenheit abzulehnen.
Wenn man sich dann noch die Methode näher ansieht, die zur Absenkung des allgemeinen Einkommens beigetragen hat, wird eigentlich dem wachen Bürger klar, was da hinter steckt , nämlich Angleichung an das Einkommen der Bürger aus "Billiglohnländern".
Das ist leicht zu erreichen:
Man lässt allerlei "Flüchlinge", Emigranten und "Spätheimkehrer" ins Land, sorgt durch entsprechende Politik für eine hohe Arbeitslosigkeit und senke so das allgemeine Einkommen der Bevölkerung. Damit stehen dann Tür und Tor offen, für 0-Runden bei Rentner und Arbeitern.
Um angeblich die hohen Kosten der Arbeitslosigkeit finanzieren zu können, wird die Mehrwertsteuer um 3% erhöht - und plötzlich schwimmt die Regierung im Geld, welches man für Kampfeinsätze der Bundeswehr vergeuden kann.
Jedes Volk bekommt die Regierung, die es verdient!
Damit soll ich mich abfinden?