Also für Sammler ist Ebay nach wie vor Klasse, weil hier einfach immer wieder Dinge angeboten werden, die inzwischen sehr rar sind und in der Region nicht aufzutreiben sind.
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Betrüger bedienen sich in Ebay-Datenbanken
Ein neuer Betrugstrick kann Ebay-Käufer teuer zu stehen kommen. Die Täter können direkt auf interne Datenbanken des Auktionshauses zugreifen und sich so E-Mail-Adressen und Daten über den Wohnort aktuell Bietender verschaffen. Die werden dann gezielt angesprochen - und ausgenommen.
Der Mechanismus funktioniert beängstigend gut. Und er macht es möglich, völlig automatisiert sehr echt aussehende E-Mails zu verschicken, die unterlegenen Bietern nach verlorener Auktion Hoffnung machen: "Ich habe gesehen, dass Sie bei meiner Auktion mitgeboten haben. Umständen zufolge, die sich meiner Kontrolle entziehen, muss ich die Ware so schnell wie möglich verkaufen. Ich habe mir erlaubt, eine direkte Ebay-Transaktion unter Squaretrader-Überwachung einzuleiten." Die Ware müsse nur noch bezahlt werden. Die Post kommt an die eigene E-Mail-Adresse - und wenn man dem Link zur "Zahlungsabwicklung" folgt, steht dort schon der eigene Wohnort und die eigene Postleitzahl.
Betrugssystem von Nutzern aufgedeckt
Der Betrügertrick kommt aber nicht nur an die E-Mail-Adressen heran, sondern ordnet einem Ebay-Namen eines ahnungslosen Opfers auch noch dessen Wohnort und Postleitzahl zu. Die ganze Kette steht jedem, der die richtigen Web-Adressen kennt, vollkommen offen.
SPIEGEL ONLINE hat das System ausprobiert und Test-Betrugsmails an Redakteure verschickt. Von Ebay war bis zum Abend kein Kommentar zum Thema zu erhalten.
Aufgedeckt haben den Betrugsmechanismus die Mitglieder der privaten Initiative [Links nur für registrierte Nutzer]
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Ich bin so ca. seit 5 Jahren bei eBay aktiv.
Ich habe in der Anfangszeit mir mal einen PC ersteigert und bezahlt. Auf den warte ich heute noch. lol
An diesem "Kindergarten für Erwachsene" hab ich mich nie beteiligt - höchstens gelegentlich mal amüsiert, wenn bei Fernsehmagazinen über Nepp und Betrügereien im Zusammenhang mit diesem Ramsch- und Plunderladen berichtet wurde. Anders ist die Sache schon z.B. bei ZVAB (Zentrales Verzeichnes Antiquarischer Bücher) - dort habe ich schon einige, für mich interessante Bücher bestellt, mir schicken lassen, bzw. sogar selbst abgeholt; und es gab nie Probleme...!:]
"Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)
ABMAHNUNG
Justiz schlampt bei staatlicher eBay-Auktion
Einnahmequellen mit Hindernissen: Die Staatsanwaltschaft Magdeburg versucht mit Versteigerung von Diebesgut bei eBay Geld zu erwirtschaften. Doch die Juristen schaffen es nicht, die Angebote so zu formulieren, dass diese unanfechtbar sind.
Die 52 Brillanten blitzen, das Gelbgold glänzt edel matt - zumindest beim Foto hat sich die Staatsanwaltschaft Magdeburg alle Mühe gegeben. Das Bild wirbt bei eBay für eine Auktion der Justiz Sachsen-Anhalts. Zu ersteigern: ein 4,6 Gramm schwerer Ring, laut Gutachten 800 Euro wert, den verurteilte Verbrecher mit unehrlich verdientem Geld aus Drogengeschäften gekauft haben.
Mit den eBay-Auktionen wolle man "die Absatzchancen erhöhen" und "mehr Geld für die Landeskasse einnehmen", erklärte Justizministerin Angela Kolb Ende Juli. Bei der Ausführung begeht die Staatsanwaltschaft Magdeburg dann allerdings denselben Fehler wie Hunderte Online-Händler zuvor: Sie verlässt sich bei der für nicht-private Händler gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung auf einen Mustertext des Bundesjustizministeriums. Die Vorlage steht zwar im Anhang zu einem Gesetz, Gerichte halten sie aber für rechtswidrig und entscheiden schon seit Jahren gegen Händler, die diesen Text benutzt haben.
Davon wissen die eBay-Beauftragten bei der Magdeburger Staatsanwaltschaft offensichtlich nichts. Ihre Ring-Auktion startete am 13. September mit perfekten Fotos und zwei bei eBay-Auktionen regelmäßig abgemahnten Fehlern in der Widerrufsbelehrung.
Am 19. September faxt IEBA-Anwalt Michael Herrmann der Staatsanwaltschaft Magdeburg die Abmahnung. Konkrete Vorwürfe:
* In der Widerrufsbelehrung ist die Widerrufsfrist mit "2 Wochen" angegeben. Laut dominierender Rechtssprechung gilt bei eBay jedoch eine Frist von einem Monat.
* Die Staatsanwaltschaft erklärt, diese Frist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung". Doch Urteilen zufolge entspricht ein Text auf einer Internetseite nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Textform. EBay-Händler müssen die Widerrufsbelehrung zum Beispiel per E-Mail versenden.
Die Staatsanwaltschaft reagiert. Noch am selben Tag ergänzt jemand den Auktionstext um den fetten, roten, unterstrichenen Hinweis, die Widerrufsfrist betrage einen Monat. Zwei Tage später stellen die Juristen eine neue Widerrufsbelehrung ein, weisen auf eine Belehrung in Textform hin.
hier der komplette Beitrag :
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