So ein ähnliches Tool gibt es seit Windows95 Zeiten und wie es scheint kann es mehr entschlüsseln als das Pantsoff. [Links nur für registrierte Nutzer]
Zumindest im IE. Ich nutze den Slimbrowser und da haben beide Tools versagt. Hat aber wohl weniger was mit Roboform zu tun.
Das Schöne bei Roboform ist, dass eben auch Keylogger machtlos sind. Man kann sämtliche Passwörter, auch Favoriten auf jedem Rechner abrufen, ohne irgendwas installieren zu müssen. Vorraussetzung, dass USB erlaubt ist,
Chaos,
danke für die fundierten Tipps, denn das schnelle Datensaugen mittels USB-Sticker wird allmählich zur Seuche, bei Tagungen, Seminaren, Vorträgen,....
.... klauen von Geschäftsunterlagen oder geistigem Eigentum !
Ich habe heute eine Mahnung bekommen, von einem Anwaltsbüro welches von dieser windigen "Firma" beauftragt wurde, auch die Internet-Präsenz des Anwaltsbürös ist sehr windig: [Links nur für registrierte Nutzer]
Die Mahnung ist nichteinmal unterschrieben...
Ich möchte kein Risiko eingehen und bin auch nicht rechtschutzversichert.
Unsere Demokratie ist die schlechteste Staatsform - doch es gibt keine bessere ...
Alles klar. Ich hab schon einen gefunden. Der geht morgen per Einschreibe Rückschein raus:
Adressdaten Empfänger Ort, Datum
Ihre Zahlungsaufforderungen (Aktenzeichen………………………..)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt mit mir nicht zustande gekommen ist.
Eine Erklärung in Ihren allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach § 305c BGB als überraschend zu bewerten. Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags.
Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123, 142 BGB an.
Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärungen gemäß §§ 312 b, 312 d, 355 BGB. Da ich nicht über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen.
Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.
Mit freundlichen Grüßen
Hab bei meinen Recherchen auch was zu deinem Problem gefunden:
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und das hier mit Link zum Musterbrief
[Links nur für registrierte Nutzer]Auch die Betreiber der entsprechenden Seiten wissen sehr genau, dass sie vor Gericht keinerlei Chance hätten. Daher versuchen sie die Betroffenen durch Einschüchterungen zur „freiwilligen“ Zahlung zu bewegen. Dabei schreckt man auch nicht davor zurück, Kindern und Jugendlichen mit einer Strafanzeige wegen Betruges zu drohen.
„Von diesen haltlosen Drohungen sollte man sich jedoch nicht einschüchtern lassen“, rät Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin. „Wenn man der Forderung widersprochen hat, kann man die weiteren Schreiben von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei getrost ignorieren“. Erst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, besteht wieder Handlungsbedarf.
Jawoll,
das Schreiben ist eine Klasse-Ansage !!
Offensive ist in dem Fall Trumpf, lass den Abzockern ihre Ä*** auf Grundeis gehen !
Geändert von Walter Hofer (01.04.2007 um 20:36 Uhr)
Wenn Du Dir zudem ein Späßchen gönnen willst, kannst Du zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten. Du solltest Dich allerdings darauf beschränken, Deinen Verdacht anzumelden, keinen Betrugsvorwurf erheben.
Selbst wenn nichts dabei herauskommt, so wird Dein Kontrahent doch zumindest zur Vernehmung vorgeladen.
„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
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