Da liegen der Herr Falsch!!! Rundfunkgebühren werden !! Ausschließlich für den
Besitz eines Rundfunkempfängers !! erhoben.
Egal ob der Besitzer des Gerätes Rundfunk empfängt oder nicht.
Allein der Besitz eines Gerätes das die möglichkeit zum Rundfunkempfang
ermöglicht ist Ausschlaggebend.
Einfach mal bei der GängsterEintreiberZentrale im Internet
nachlesen.
Im übrigen ist der"Öffendlich unRechtliche Rundfunk ein Verein.
Das deutsche Vereinsrecht sieht aberkeine Zwangsmitgliedschaft vor!
Eine Mitgliedschaft in einem Verein beruht Ausschließlich auf Freiwilligkeit!
Das heißt nichts anderes als das Gebühren zu Unrecht gefordert werden.
Deshalb ist auch noch NIE ein Gebührenverweigerer Strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden. Ich meine damit eine Geld oder Haftstrafe.