Erstaunlich, da wird es wohl Zeit, dass Feministinnen eine höhere Frauenquote am europäischen Gerichtshof einfordern.Britin darf mit früherem Partner gezeugte Embryos nicht austragen
Eine Britin darf gegen den Willen ihres früheren Partners keine Kinder bekommen, die über künstliche Befruchtung mit ihm gezeugt wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg lehnte am Dienstag in zweiter Instanz einen entsprechenden Berufungsantrag der 35 Jahre alten Frau ab und gab ihrem früheren Verlobten Recht.
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