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Thema: Haben Behinderte ein Recht auf Leben?

  1. #1
    GESPERRT
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    Haben Behinderte ein Recht auf Leben?

    Der Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, fordert eine Verschärfung des Paragraphen 218. Insbesondere möchte er den Paragrafen im Hinblick auf die "eugenischen" Gesichtspunkte überprüft haben.
    Was heißen soll, dass die Abtreibung eines potentiell behinderten Kindes demnächst nicht mehr unter den Schutz einer medizinischen Indikation gestellt wäre.

    Der Gesetzgeber hatte 1995 die sogenannte "eugenische Indikation" abgeschafft, wonach ein behindertes Ungeborenes "nur" bis zur 22. Schwangerschaftswoche abgetrieben werden durfte. Das Wort "eugenische Indikation" diskriminiere die behinderten Menschen, hieß es.

    In unglaublicher Naivität feierten fast alle Beteiligten (politische, kirchliche und selbst Behindertenverbände) den Wegfall der "eugenischen Indikation", die nunmehr in die "medizinische Indikation" integriert wurde.
    Der "Preis" dafür war aber der eigentliche Dammbruch: Seither ist nämlich die Abtreibung in solchen Fällen - ohne Beratungspflicht - praktisch bis kurz vor der Niederkunft möglich!

    Also, was meint ihr? Haben Behinderte ein Recht auf Leben?



  2. #2
    Mitglied
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    Standard AW: Haben Behinderte ein Recht auf Leben?

    "Das Leben ist der Güter höchstes nicht". Es sollte auch ein Menschenrecht auf einen schnellen, würdigen, gnädigen Tod geben. Leben um jeden Preis ist Hölle und Sklaverei gleichzeitig.

  3. #3
    Ohneglied Benutzerbild von harlekina
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    Standard AW: Haben Behinderte ein Recht auf Leben?

    Jeder hat ein Recht auf Leben, allerdings sollte man nicht mit aller (Maschinen-)Gewalt versuchen, ein Leben zu erhalten.

    In Memoriam
    Henning 1960 - 2010

  4. #4
    Gegen Ausbeuterei Benutzerbild von Frei-denker
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    Standard AW: Haben Behinderte ein Recht auf Leben?

    Wenn man das Ideal aufstellt, daß der Mensch überhaupt ein Recht auf Leben hat, muß man allen Lebewesen, die unter die Definition "Mensch" fallen dieses Recht einräumen.

    Ist der Behinderte ein Mensch? Zweifellos. Folglich ist eine rechliche Benachteiligung desselben unzulässig.
    US-Hegemonie, Zionismus und international operierende Konzerne

    - der Faschismus unserer Zeit.

  5. #5
    Ouzo-Cola Benutzerbild von Skaramanga
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    Standard AW: Haben Behinderte ein Recht auf Leben?

    Wenn ich als Behinderter zur Welt kommen würde, trotz eugenischer Indikation, würde ich später sagen, "Ja toll, vielen Dank. Und was habe ich jetzt von diesem Recht?"

  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: Haben Behinderte ein Recht auf Leben?

    Zitat Zitat von Drosselbart Beitrag anzeigen
    "Das Leben ist der Güter höchstes nicht". Es sollte auch ein Menschenrecht auf einen schnellen, würdigen, gnädigen Tod geben. Leben um jeden Preis ist Hölle und Sklaverei gleichzeitig.
    Eine akzeptable These, dennoch sollte dieses Recht, wenn überhaupt, unter das Selbstbestimmungsrecht des Individuums fallen. Und dies ist bei Embryonen nicht der Fall. Was mich wirklich ärgert ist, wie heuchlerisch mit den fundamentalen Grundrechten, zugunsten einer undifferenzierten Nützlichkeitserwägung umgegangen wird.
    Geändert von Romulaner (16.04.2007 um 13:57 Uhr)

  7. #7
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Haben Behinderte ein Recht auf Leben?

    "Anspruch auf Leben" ist ein moralisch/ethischer Begriff, dessen Wertung, von gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Erkenntnissen abhängigen Schwankungen und Einflüssen unterliegt.
    Bei ungeborenem Leben sicher ebenso schwer zu beantworten, wie bei Leben das zu Ende geht/gehen soll!

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Haben Behinderte ein Recht auf Leben?

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    "Anspruch auf Leben" ist ein moralisch/ethischer Begriff, dessen Wertung, von gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Erkenntnissen abhängigen Schwankungen und Einflüssen unterliegt.
    Bei ungeborenem Leben sicher ebenso schwer zu beantworten, wie bei Leben das zu Ende geht/gehen soll!
    Das Grundgesetz hat in den Art. 1 und Art. 2 Abs. 2 eine Wertentscheidung für das Leben bereits getroffen.

    Ein an der Grundrechtsordnung orientiertes Strafrecht muss die Vorschriften über den Schwangerschaftsabbruch so ausgestalten, dass der Schutz des werdenden Lebens nach Lage der Dinge am ehesten gewährleistet ist.

    Zu diesem Zweck sollte das Strafrecht dem Grundsatz der Unantastbarkeit des werdenden Lebens folgen.

  9. #9
    Mitglied
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    Standard AW: Haben Behinderte ein Recht auf Leben?

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    "Anspruch auf Leben" ist ein moralisch/ethischer Begriff, dessen Wertung, von gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Erkenntnissen abhängigen Schwankungen und Einflüssen unterliegt.
    Bei ungeborenem Leben sicher ebenso schwer zu beantworten, wie bei Leben das zu Ende geht/gehen soll!
    Unser Rechtssystem spricht ungeborenem Leben ja das "Menschsein" ab. Laut Gesetzesdefinition wird man erst "mit der Geburt" zum Menschen.

  10. #10
    Deutschland! Benutzerbild von Reichsadler
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    Standard AW: Haben Behinderte ein Recht auf Leben?

    Ich sehe das in spartanischer Sichtweise: Unwürdiges, gesellschaftbelastendes Leben darf gar nicht erst Teil der Gemeinschaft werden. Moral ist ein Luxus, den man sich nicht leisten kann, wenn ein Volk überleben will. So, ätsch, mal wieder was für meinen Ruf getan

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