Wenn jemand getauft wird ist Er/Sie damit in der Kirche drin und muß bei Austritt Konventionalstrafe zahlen in den meisten Bundesländern die als "Gebühr" bezeichnet wird.
Da der Vertrag im nichtmal eingeschränkt fähigem Geschäftsalter erfolge durch andere betrachte Ich sowas als Rechtswidrig.
Gibts da Präzidenzfälle ??