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Thema: Neue Regeln bei Ebay?

  1. #11
    A.D. Benutzerbild von Siran
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    @Patrick Bateman

    Ich glaube, du hast meinen Beitrag falsch verstanden. Ich hatte mich nur auf Hakans Forderung bezogen, eine Ebay-Steuer einzuführen, die ja wohl ähnlich wie eine Mehrwertsteuer dann auf alles draufgeschlagen würde, was über Ebay verkauft werden würde. Dass man neue Bücher, die der Buchpreisbindung unterliegen, auch mit dem Ladenpreis verkaufen soll, finde ich ok, weil man sonst wirklich die "normalen" Buchhändler stark benachteiligt.
    Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, daß wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.
    (George Bernard Shaw)

    Die Demokratie setzt die Vernunft des Volkes voraus, die sie erst hervorbringen soll.
    (Karl Jaspers)

    Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, daß es der Milchmann ist, dann weiß ich, daß ich in einer Demokratie lebe.
    (Winston Churchill)

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von Patrick Bateman
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    Zitat Zitat von Siran
    @Patrick Bateman

    Ich glaube, du hast meinen Beitrag falsch verstanden. Ich hatte mich nur auf Hakans Forderung bezogen, eine Ebay-Steuer einzuführen, die ja wohl ähnlich wie eine Mehrwertsteuer dann auf alles draufgeschlagen würde, was über Ebay verkauft werden würde. Dass man neue Bücher, die der Buchpreisbindung unterliegen, auch mit dem Ladenpreis verkaufen soll, finde ich ok, weil man sonst wirklich die "normalen" Buchhändler stark benachteiligt.
    In der Tat, da habe ich dich mißverstanden.

    Eine eBaysteuer ist allerdings etwas widersinnig. Schließlich ist eBay mit Abstand die teuerste Auktionsplattform im Web.

    Es dreht sich aber eben nicht nur um die normalen Buchhändler, man kann die entsprechenden Dumpingpreise fast in jedem Bereich finden:

    Ein Beispiel: Sony Ericsson T 610 wurde vor einigen Wochen für 189 Euro Sofortkauf angeboten, das Teil kostet im Einkauf schon 189 Euro und da kommt nochmal die Mehrwertsteuer drauf.

    Der Verkäufer verkauft ständig Handys zum SK und zwar fast immer zu erheblich günstigeren Preisen als im Präsenz- oder Onlinehandel.
    Allerdings ist nicht ersichtlich, ob es um einen regulären gewerblichen Händler handelt oder eben um jemanden der die Kasse aufbessert und einfach eine gute Quelle hat.

    Problem ist, das der Käufer bis zum Kauf nicht weiß, bei wem er kauft. Und vermutlich der gute keine Steuern zahlt, weil er nicht gewerblich gemeldet ist.

    All das ist aber rein akademisch, da Auktionsplattformen keine Anbieterkennung vorschreiben bzw. durchsetzen und das auch nicht müßen.

    Das ist aus Sicht der Käufer ja zunächst gar nicht so dramatisch, schlimm wird es bloß, wenn eben der Käufer statt Handy oder Notebook nur einen Kieselstein oder einen Brikett bekommt.

    Und bei eBay empfiehlt es sich wirklich vor dem Kauf solcher Dinge, sich klar zu machen mit wem man eigentlich handelt. Wer will, kann sich ja mal bei alleauktionen.de im Forum umtun, da gibt es genügend Tipps von eBayern wie man vorgeht und wann man die Finger von einem noch so tollen Angebot lassen soll.

    Interessant ist aber, das in dem Verfahren ebay offensichtlich nicht belangt wird. M.M. könnte man eBay aber mittlerweile schon wegen Beihilfe zur Hehlerei belangen, manche Angebote sind dort so offensichtlich so günstig, das geht nicht mehr über regulären Einkauf. Mal ganz davon abgesehen, das eBay auf Meldungen von Usern bzgl. fragwürdiger Angebote oder auf Meldungen bzgl. "schwarzer Schafe" die sich erneut anmelden nur äußerst träge reagiert, wenn überhaupt.

    Der vorliegende Fall hätte eigentlich erst gar nicht vor Gericht kommen müßen, bei Nachfrage seitens eBay beim Verkäufer hätte eBay erfahren können, das es sich um Bücher handelt, die der Buchpreisbindung unterliegen und hätte in diesem Fall das Angebot löschen müßen.

    Bei anderen Auktionsplattformen wie hood.de geht so etwas ruckzuck, teilweise sind dort binnen Stundenfrist fragwürdige Angebote verschwunden und die Anbieter gesperrt.
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  3. #13
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    Wenn jemand noch ein paar Bücher bei Ebay loswerden will, dann sind die vermutlich sowieso gebraucht; wenn nicht, dann verkauft er sie halt trotzdem als Mängelexemplar (er wird schon Mängel finden, wenn er danach sucht...).
    Dann gibts auch mit der Buchpreisbindung kein Problem mehr.

  4. #14
    A.D. Benutzerbild von Siran
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    Zitat Zitat von Mithrandir
    Wenn jemand noch ein paar Bücher bei Ebay loswerden will, dann sind die vermutlich sowieso gebraucht; wenn nicht, dann verkauft er sie halt trotzdem als Mängelexemplar (er wird schon Mängel finden, wenn er danach sucht...).
    Dann gibts auch mit der Buchpreisbindung kein Problem mehr.
    Mängelexemplare müssen aber, soweit ich weiß, als solche durch Stempel oder sonstiges gekennzeichnet werden, so dass sie z.B. als Geschenk nicht mehr nutzbar sind. (Wer will schon ein Mängelexemplar geschenkt bekommen?)
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  5. #15
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    Zitat Zitat von Siran
    Mängelexemplare müssen aber, soweit ich weiß, als solche durch Stempel oder sonstiges gekennzeichnet werden, so dass sie z.B. als Geschenk nicht mehr nutzbar sind. (Wer will schon ein Mängelexemplar geschenkt bekommen?)
    Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, wie eine solche Kennzeichnung erfolgen muss (reicht vielleicht auch ein Klebezettel?), gibt es auch genug Menschen, die Bücher kaufen, um sie selbst zu behalten und zu lesen...

  6. #16
    A.D. Benutzerbild von Siran
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    Zitat Zitat von Mithrandir
    Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, wie eine solche Kennzeichnung erfolgen muss (reicht vielleicht auch ein Klebezettel?), gibt es auch genug Menschen, die Bücher kaufen, um sie selbst zu behalten und zu lesen...
    Da ich ne Leseratte bin, kaufe ich mir auch hin und wieder Mängelexemplare. Diejenigen, die ich da gesehen habe, hatten alle irgendeine Art von Stempel. Beim einen "Mängelexemplar", bei einem ein P, bei wieder einem anderen einfach ein schwarzer Strich. Ich kenne jetzt natürlich die Vorschriften nicht, aber ich nehme doch mal stark an, dass die Kennzeichnung permanent sein muss.

    Dass natürlich auch so genug Leute die Bücher gern lesen und deshalb kaufen, stimmt natürlich. Allerdings zahlen die Leute halt für ein Mängelexemplar schon gehörig weniger. Außerdem kann auch ein normaler Buchhändler seine Bücher als Mängelexemplare auszeichnen und dann billiger verkaufen...
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  7. #17
    :-) Benutzerbild von fryfan
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    ich bin nichtmal bei ebay registriert... *g*
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  8. #18

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    Der Schaden für den Mittelstand ist meiner Meinung nach schon enorm .

    Ich hab mich mal mit dem Besitzer eines " Fotogeschäfts" unterhalten .
    Die Preise von Digitalkameras bei ebay zum Beispiel , kann bei weitem nicht anbieten .
    Meine FujifilmF410 war bei ebay noch mal 100 Teuro billiger , wie bei Mediamarkt .

    Das schöne an ebay ist aber wenn die Leute für einen Jahrealten Motorradmontageständer den doppelten Neupreis bezahlen. ( HarHar )

  9. #19
    Hombron
    Gast

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    Das Problem ist doch, dass ein normaler Buchhändler über Ebay die Buchpreisbindung umgehen kann. Er kauft Bücher über den Verlag (für 50%) vom Verkaufspreis und verkauft diese mit Ehefrau als Anbieter unter Ladenpreis bei Ebay - da macht er natürlich seinen Buchhändlerkollegen böse Konkurrenz.

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