und dann sowas:Grundgesetz:
Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
[Links nur für registrierte Nutzer]Mahler darf seinen Beruf vorerst nicht mehr ausüben
Vorläufiges Berufsverbot für Horst Mahler
Horst Mahler, der die NPD beim Verbotsverfahren in Karlsruhe verteidigte, darf zunächst nicht mehr als Anwalt arbeiten. Das hat ein Berliner Amtsgericht entschieden. Gerichtssprecher Arnd Bödeker bestätigte am Montag, dass gegen den früheren NPD-Anwalt ein vorläufiges Berufsverbot erlassen worden sei. Den genauen Grund nannte er nicht. ...