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Thema: Vorläufiges Berufsverbot für Horst Mahler

  1. #1
    Rosenpflücker
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    Standard Vorläufiges Berufsverbot für Horst Mahler

    Grundgesetz:
    Artikel 5
    [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    und dann sowas:

    Mahler darf seinen Beruf vorerst nicht mehr ausüben

    Vorläufiges Berufsverbot für Horst Mahler
    Horst Mahler, der die NPD beim Verbotsverfahren in Karlsruhe verteidigte, darf zunächst nicht mehr als Anwalt arbeiten. Das hat ein Berliner Amtsgericht entschieden. Gerichtssprecher Arnd Bödeker bestätigte am Montag, dass gegen den früheren NPD-Anwalt ein vorläufiges Berufsverbot erlassen worden sei. Den genauen Grund nannte er nicht. ...
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    .

    der gott der eisen wachsen ließ, der wollte keine knechte.
    Der Gott, der Eisen wachsen ließ,
    der wollte keine Knechte,
    drum gab er Säbel, Schwert und Spieß
    dem Mann in seine Rechte,
    drum gab er ihm den kühnen Mut,
    den Zorn der freien Rede,
    dass er bestände bis aufs Blut,
    bis in den Tod die Fehde.


    e.-m. arndt, deutscher national-dichter


  2. #2
    A.D. Benutzerbild von Siran
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    Die Tagesschau nennt die Gründe recht ausführlich:

    Laut dem "Tagesspiegel" wird Mahler eine "menschenverachtende Handlungsweise" vorgeworfen. In dem Prozess nutzte Mahler demnach seine Rechte als Angeklagter, um stundenlang gegen Juden zu hetzen, den Holocaust zu leugnen und sich abfällig über Ausländer äußern. Zudem erkenne Mahler die Gerichte der Bundesrepublik nicht an und gehe davon aus, dass sämtliche Gesetze aus der Nazi-Zeit wie etwa die so genannten Nürnberger Rassegesetze zur Entrechtung der Juden weiterhin gültig seien, heißt es in dem Zeitungsbericht. In dem Strafverfahren ist Mahler gemeinsam mit zwei weiteren Rechtsextremisten der Volksverhetzung angeklagt.
    Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, daß wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.
    (George Bernard Shaw)

    Die Demokratie setzt die Vernunft des Volkes voraus, die sie erst hervorbringen soll.
    (Karl Jaspers)

    Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, daß es der Milchmann ist, dann weiß ich, daß ich in einer Demokratie lebe.
    (Winston Churchill)

  3. #3
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    Laut dem "Tagesspiegel" wird Mahler eine "menschenverachtende Handlungsweise" vorgeworfen. In dem Prozess nutzte Mahler demnach seine Rechte als Angeklagter, um stundenlang gegen Juden zu hetzen, den Holocaust zu leugnen und sich abfällig über Ausländer äußern. Zudem erkenne Mahler die Gerichte der Bundesrepublik nicht an und gehe davon aus, dass sämtliche Gesetze aus der Nazi-Zeit wie etwa die so genannten Nürnberger Rassegesetze zur Entrechtung der Juden weiterhin gültig seien, heißt es in dem Zeitungsbericht. In dem Strafverfahren ist Mahler gemeinsam mit zwei weiteren Rechtsextremisten der Volksverhetzung angeklagt.
    Quellen, aus denen durchgehend im Konjunktiv zitiert wird, sind im allgemeinen nicht das, worauf ich mich verlassen würde. Ist der Bericht dann noch in dritter Hand mit Baustücken wie "demnach" und "heisst es" gespickt und wird ein Prozess, der "stundenlang" dauerte, auf wenige Zeilen gekürzt, werde ich erst recht stutzig.

    Emser Depeschen haben es mir noch nie angetan.

    Die Begründungsstrategie erinnert mich sehr an die, die im Falle Günzel angewandt wurde: 'Warum verbieten wir ihm die Schnauze? Weil wir es können...'

    Derzeit scheint es aber Mode und allgemein anerkannte Praxis zu sein, sich, sollte es opportun erscheinen, ausserhalb der allgemeinen Rechtsmaßstäbe zu bewegen.

    In den Siebzigern saß der Feind auf der linken Seite - kein Wunder gab es damals schon Berufsverbot für Mahler.

    Immer noch werden Hexen verbrannt auf den Scheiten der Ideologien. Irgendwer ist immer der Böse im Land, und dann kann man als Guter und die Augen voll Sand in die heiligen Kriege ziehen...
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  4. #4
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Man darf bei einem praktizierenden Rechtsanwalt die Kenntnis der Gesetzeslage als bekannt voraussetzen. Wenn er wissentlich gegen geltendes Recht verstößt, muß er dafür auch die Konsequenmzen tragen.

    So einfach ist das.
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
    lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

  5. #5
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    Man darf bei einem praktizierenden Rechtsanwalt die Kenntnis der Gesetzeslage als bekannt voraussetzen. Wenn er wissentlich gegen geltendes Recht verstößt, muß er dafür auch die Konsequenmzen tragen.

    So einfach ist das.
    Da würde ich mich aber in einem Rechtsstaat nicht *recht* sicher fühlen, wenn das denn tatsächlich so unheimlich einfach wäre. Gottlob ist es das auch nicht.

    Aber so richtig einfach ist es, auf der Grundlage eines achtzeiligen Abschnittes einen Tatbestand festzustellen und eine Person vorzuverurteilen.

    Zu einfach eigentlich.
    Naja, mir wenigstens, but who am I...

    Das ist auch das, was ich am Ton in den Medien nicht mag. Wenn die Berichterstattung dermaßen ausgedünnt wird, daß wirklich jeder das Thema begreifen kann (natürlich der Intention desjenigen folgend, der die Information entsprechend zusammenschneidet), kann man sich das Resultat in die Haare schmieren.

    Ich hätte gerne das komplette Protokoll auf Tagesschau.de zum Downloaden gesehen - allerdings sucht man danach vergeblich.

    Ich will wissen, was er gesagt hat - nicht das, was die Tagesschau dem Tagesspiegel in Form einer Interpretation des zuständigen Schreibers entliehen hat.

    Okay, ist nicht einfach, erfordert vielleicht auch ein bisschen Denk- und Lesearbeit - aber im Sinne eines friedlichen Zusammenlebens in einer wahrhaft demokratischen Staatsform sollte es einem das auch hin und wieder wert sein.
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  6. #6
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    @Albatros: Zugegeben, meine Ansicht habe ich sehr formal begründet. Natürlich ist es wert, über den § 130 usw. zu debattieren, nur verspüre ich derzeit keine Lust dazu, weil solche Themen leider allzuoft in Polemiken enden.

    Davon abgesehen, halte ich an meiner Ansicht fest: Abgesehen von der Frage, was gerecht ist, hat sich auch ein Anwalt zunächst einmal an die geltende Rechtslage zu halten.

    Wenn es Herrn Mahlers Intention ist, den völkischen Märtyrer zu geben, ist das seine Sache.
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
    lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

  7. #7
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    Du hast schon recht in der Hinsicht, daß das Thema oft genug im Chaos endet.

    Aber gerade wenn ich den Anspruch erhebe, etwas zu einer Sache zu sagen, ist es mir das Risiko doch immer wieder wert.

    Gerade zum Thema:

    Bis ich nicht weiß, was er in welchem Zusammenhang vor Gericht geäussert hat, ärgere ich mich eben weiter über die gewohnt lückenhafte Berichterstattung und auch unweigerlich über die, die sie hinnehmen.

    Den Deckel auf etwas (oder: jemanden) zu drücken, statt sich der Diskussion mit ihm zu stellen, nur weil man keine negativen Konsequenzen zu befürchten hat, ist für eine Demokratie im allgemeinen sehr ungesund.

    Genauso wirken sich Berichte wie die Kurzzusammenfassung vom Tagesspiegel ganz negativ insofern aus, als daß Spekulationen in jede Richtung ermöglicht und gefördert werden - da mache ich mir dann wieder Sorgen.

    Aber wie Du es gesagt hast - das ist Mahlers Sache und die derjenigen, die ihn abschießen wollen. Delikat in dem Zusammenhang ist vielleicht nur, daß Otto Schily ihn anfangs verteidigt hat und später Gerhard Schröder seine Wiederzulassung als Rechtsbeistand erwirkte, aber...

    Gruß, Till
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  8. #8
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Nun, man müßte das Aktenzeichen des Urteils haben bzw. warten, bis zumindest relevante Teile veröffentlicht werden.
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
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    Umberto Eco

  9. #9
    Bereut nichts Benutzerbild von Kaiser
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    Und ich habe immer gedacht, das es Berufsverbote nur unter den Nazis und Kommunisten gab. Wie man sich täuschen kann.
    Siegen heißt Leben

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Kurt.Schumacher
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    Standard Horst Mahler wird wohl verurteilt.

    Natürlich ist der §130 StGB Quatsch und zudem von einer extremen Doppelmoral, da offensichtlich gegen das deutsche Volk gehetzt werden darf, soviel es geht, gegen andere Völker es aber verboten ist. Allerdings ist dies geltendes Recht (wenn auch meines Erachtens ungerecht) und die Einwohner in Deutschland müssen sich daran halten. Das weiß natürlich auch Horst Mahler, vor als Rechtsanwalt. Und ich glaube schon, dass er in der Lage ist, das (BRD-)Unrecht einzusehen, daher muss er wohl oder übel die Konsequenzen tragen.
    "Nur ein Deutschland, getragen von einem staatsbürgerlichen Bewusstsein und sozialer Gerechtigkeit, kann erfolgreich in der Abwehr totalitärer Tendenzen sein." (Kurt Schumacher, 1952)

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