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Thema: Friedensvertrag

  1. #1
    mike
    Gast

    Standard Friedensvertrag

    Warum hat die "BRD" noch keinen Friedensvertrag mit einem der ehem. Gegner?

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Kurt.Schumacher
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    Richtig ist, dass wir mit den damaligen Kriegsgegnern keinen abschließenden Friedensvertrag haben. Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag ist allerdings so etwas ähnliches wie ein Friedensvertrag.
    "Nur ein Deutschland, getragen von einem staatsbürgerlichen Bewusstsein und sozialer Gerechtigkeit, kann erfolgreich in der Abwehr totalitärer Tendenzen sein." (Kurt Schumacher, 1952)

  3. #3
    A.D. Benutzerbild von Siran
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    Wenn ich das hier richtig interpretiere, befand man wohl einen Friedensvertrag gar nicht mehr für nötig. Es ging nur noch darum, die Befugnisse der Alliierten in Deutschland zu begrenzen.


    27. März 1990
    BRD - Tagung in der Evangelischen Akademie Loccum
    Juristen halten Friedensvertrag nicht für nötig
    Experten beider deutscher Staaten empfehlen völkerrechtliche Regelung mit Alliierten
    Quelle: SZ 28.3.90


    Tagung in der Evangelischen Akademie Loccum
    Juristen halten Friedensvertrag nicht für nötig
    Experten beider deutscher Staaten empfehlen völkerrechtliche Regelung mit Alliierten
    Von Heribert Prantl
    Loccum, 27. März- Auf den Abschluß eines Friedensvertrages mit allen ehemaligen Kriegsgegnern könne verzichtet werden. Zu diesem Ergebnis kamen hochrangige Juristen aus der Bundesrepublik und der DDR, die sich auf einer Tagung in der Evangelischen Akademie Loccum mit dem verfassungs- und strafrechtlichen Weg zur Einheit sowie mit Problemen der deutsch-deutschen Rechtsangleichung beschäftigten. Die Fragen, die normalerweise den Inhalt eines Friedensvertrages bildeten. könne man, so meinen die Fachleute, als erledigt ansehen., "weil sie bereits auf andere Weise" geregelt worden seien.
    Statt eines Friedensvertrages wurde eine völkerrechtliche Regelung mit den vier Großmächten über die Sicherheit in Mitteleuropa empfohlen.
    Die alliierten Rechte und Verantwortlichkeiten gegenüber Deutschland bezeichneten die Verfassungs- und Völkerrechtsexperten aus beiden deutschen Staaten in einer gemeinsamen Erklärung als Anachronismus. Die Stationierung der Truppen auf Grund alliierter Rechte müsse unbedingt beendet werden und der Sonderstatus Berlins sei aufzuheben. Die künftige Hauptstadt Deutschlands dürfe nicht "eine Rechtsenklave mit primär alliierter. Rechtshoheit sein.
    Eine direkte Empfehlung dafür, ob der Weg zur Einheit über Artikel 23 oder Artikel 140 des Grundgesetzes angestrebt werden soll, gaben die Verfassungsjuristen nicht wegen der komplizierten Sachprobleme sei aber auch ein Beitrittsverfahren - "nur zeitlich gestreckt" möglich. Am Beginn des Prozesses müsse eine Absichtserklärung der Volkskammer stehen, sodann der Fortgang des Beitrittes in Stufen vereinbart werden. Erst am Ende stünden die förmliche Beitrittserklärung der Volkskammer und das Aufnahmegesetz der Bundesrepublik.[...]
    Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, daß wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.
    (George Bernard Shaw)

    Die Demokratie setzt die Vernunft des Volkes voraus, die sie erst hervorbringen soll.
    (Karl Jaspers)

    Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, daß es der Milchmann ist, dann weiß ich, daß ich in einer Demokratie lebe.
    (Winston Churchill)

  4. #4
    mike
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    Hier sollten bei jedem vernünftigen Menschen die Alarmglocken klingeln.



    27. März 1990
    BRD - Tagung in der Evangelischen Akademie Loccum
    Juristen halten Friedensvertrag nicht für nötig
    Experten beider deutscher Staaten empfehlen völkerrechtliche Regelung mit Alliierten
    Quelle: SZ 28.3.90


    Wie heißt es doch so schön?
    Was du schwarz auf weiß hast, kannst du beruhigt nach Hause tragen.
    Ohne auch nur im geringsten die Absicht eines Oberlehrers durchscheinen zu lassen, Freunde es ist unser Gemeinwohl mit dem wir so achtlos umgehen!




    Stimmt leider beides nicht.
    Die "BRD" kann formal-juristisch keinen Friedensvertag mit den ehem. Krieggsgegnern haben, weil wir nie eine kriegerische Auseinandersetzung mit denen hatten.
    Völkerrechtlich ist die "BRD" gar nicht in der Lage dazu, weil sie nicht Rechtsnafolgerin des Deutschen Reiches ist und in so dafür nicht handeln kann und darf.

    Es wird daran festgehalten (zum Beispiel BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht 'Rechtsnachfolger' des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", ? in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings 'teilidentisch'.

    Rein juristisch und völkerrechtlich kann also nur eine Vertretung des DR. einen Friedensvertrag schließen.
    Geändert von Gast05 (26.05.2004 um 17:23 Uhr)

  5. #5
    A.D. Benutzerbild von Siran
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    Das "teilidentisch" im Bezug auf die räumliche Ausdehnung stammt aus einem Urteil des BVerfG aus dem Jahre 1971, also weit vor der Wiedervereinigung und ist deshalb nicht mehraktuell. Wenn die BRD mit dem Deutschen Reich identisch ist, kann es selbstverständlich auch Verträge abschließen.
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    (Winston Churchill)

  6. #6
    mike
    Gast

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    Zitat Zitat von Siran
    Das "teilidentisch" im Bezug auf die räumliche Ausdehnung stammt aus einem Urteil des BVerfG aus dem Jahre 1971, also weit vor der Wiedervereinigung und ist deshalb nicht mehraktuell. Wenn die BRD mit dem Deutschen Reich identisch ist, kann es selbstverständlich auch Verträge abschließen.
    Siran aus dem Jahre 1973 hat aber an der Gültigkeit dadurch nichts verloren. Heute so aktuell wie damals.
    Übrigens unser sog "Grundgesetz" stammt von 1948 und ????????? Ja ja, das soll dann komischer Weise seine Gültigkeit haben.
    Mehr Mut zur Kritik!

  7. #7
    A.D. Benutzerbild von Siran
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    Zitat Zitat von mike
    Siran aus dem Jahre 1973 hat aber an der Gültigkeit dadurch nichts verloren. Heute so aktuell wie damals.
    Übrigens unser sog "Grundgesetz" stammt von 1948 und ????????? Ja ja, das soll dann komischer Weise seine Gültigkeit haben.
    Mehr Mut zur Kritik!
    Verzeihung, dann war's 1973, kann auch sein.

    Doch, denn die Lage, auf die sich das BVerfG damals bezog, ist eine andere, als es heute der Fall ist. Deshalb ist das Urteil nicht mehr aktuell und nicht mehr auf die heutige Lage anwendbar.

    Übrigens ist auch das Grundgesetz in der Fassung von 1949 nicht mehr gültig, sondern nur das Grundgesetz mit den seit damals erfolgten Änderungen in der Fassung von 2001, das ist glaube ich, die aktuelle Version.
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  8. #8
    mike
    Gast

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    Das Grungesetz ist zwar in der Tat 46 Mal bis heute geändert worden.
    Jedoch ist die Anwendung beider heute noch aktuell.
    Sicherlich möchte sich der Staat so allmählich aus der Schlinge ziehen und baut auf den Faktor Zeit.
    Deshalb ist es wichtig den Politikern boldlich gesehen auf die Finger zu hauen, bis sie blutig sind. Es geht hier nicht um uns und schon gar nicht um einige ferngesteuerte Politiker.
    Es geht hier um kommende Generationen, die keinen oder nur ungenügenden Rechtsstatus haben werden. Und unsere heutige Generation begreift den Ernst der Lage nicht.

  9. #9
    Gotteskind/Menschensohn
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    Zitat Zitat von mike
    Hier sollten bei jedem vernünftigen Menschen die Alarmglocken klingeln.
    Rein juristisch und völkerrechtlich kann also nur eine Vertretung des DR. einen Friedensvertrag schließen.
    Wie sieht das im vereinten Europa aus? Brauchen wir einen Friedensvertrag wenn es überall in Europa Frieden gibt? Was kann die EU als Vertreter von Deutschland beschließen? Meines Wissens gibt es schon "einige" Gesetze die auch auf nationaler Basis angewandt werden müssen. Hat sich die Welt seit 1945, 1973 und 1990 nicht verändert?
    Wie gesagt, ich weiss vieles nicht. Deshalb stelle ich Fragen, damit ich mein Wissen vermehren kann.

    Ich würde mich freuen, wenn Sie mich dabei unterstützen.
    Danke im voraus.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Fars
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    Augenzwinkern

    Hallo, herby!

    Einige meinen, weil das Deutsche Reich nicht offiziell für tot erklärt wurde, existiere es noch bis heute. Die BRD wurde als Provisorium gegründet, aber nicht weil das Deutsche Reich noch fortbestand sondern hinsichtlich baldmöglicher Wiedervereinigung mit Ostdeutschland.
    Die BRD ist ein souveräner Staat (Streikräfte, internationale Mitgliedschaften, hundertfach anerkannt etc.) und faktisch auch Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs, da sie Entschädigungen dafür geleistet hat, was im Namen des Deutschen Reiches verbrochen wurde und hat jegliche Gebietsansprüche außerhalb der jetzigen deutschen Grenzen 1990 bestätigt.
    Ein Friedensvertrag wird geschlossen, um einen Kriegszustand zu beenden und nicht um einen jahrzehntelangen Frieden zu bestätigen.
    Letzten Endes führt die Argumentation Mikes dahin, die BRD für illegal zu erklären, siehe auch seine Argumentation gegen das Grundgesetz.

    Mike werfe ich drei Widersprüche vor:
    # Auf der einen Seite erregt er sich darüber, dass 1990 kein Friedensvertrag geschlossen wurde, auf der anderen Seite behauptet er: "Rein juristisch und völkerrechtlich kann also nur eine Vertretung des Deutschen Reiches einen Friedensvertrag schließen."
    # Auf der einen Seite argumentiert er gegen das Grundgesetz an sich, aber auf der anderen Seite argumentiert er mit Hilfe dessen und beruft sich auf die Grundrechte, die durch es verbrieft sind.
    # Einerseits kritisiert er berechtigterweise die Aufblähung unseres Rechtswesens, andererseits frönt er dieser juristischen Unkultur im hiesigen Forum selbst, indem er kalten Kaffee aufwärmt - ohne jeglichen Sinn und unter völliger Missachtung der Faktenlage.

    Gruß Fars
    Spende Blut !

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