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Thema: Nadine tot - Bewährungsstrafe

  1. #1
    Fryheit für Lindenwirth! Benutzerbild von Odin
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    Standard Nadine tot - Bewährungsstrafe

    Bewährungsstrafe - Weibchen durften schon immer ein wenig mehr.

    Ein solch verschlamptes Leben verlangt nach einer harten Fortpflanzungsgesetzgebung, zumal die Kinder nun die schäbigen Gene in sich tragen.





    URTEIL IM NADINE-PROZESS
    "Ich habe einen Menschen auf dem Gewissen"

    Von Julia Jüttner, Hildesheim

    Ihr perfider Plan ging nicht auf: Daniel M. muss für acht Jahre in Haft, seine Frau Susanne erhielt ein Jahr Bewährung. Das Ehepaar ist schuld am Tod seiner Tochter Nadine. Um diesen zu vertuschen, hatten sie ein weiteres Mädchen gezeugt - und es als Nadine ausgegeben.

    Hildesheim - Zwanzig Minuten zu spät huschte Susanne M. über die Flure des Landgerichts Hildesheim, hinein in den Saal 134. Resigniert stellte sie sich - im schwarzen Kleid, mit weißen Lackschuhen, die braunen Haare mit kleinen Zöpfen aus dem Gesicht gebunden - dem Blitzlichtgewitter. Anders ihr Ehemann: Daniel M., im blau karierten Hemd und Jeans, wartete selbstgefällig und grinsend, fast feixend, auf das Urteil.

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  2. #2
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    Standard AW: Nadine tot - Bewährungsstrafe

    Zitat Zitat von Odin Beitrag anzeigen
    Bewährungsstrafe - Weibchen durften schon immer ein wenig mehr.

    Ein solch verschlamptes Leben verlangt nach einer harten Fortpflanzungsgesetzgebung, zumal die Kinder nun die schäbigen Gene in sich tragen.








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    Das hat mich auch aufgeregt. Frauen, und wenn sie noch so brutal zu ihren Kindern sind, kommen vor Gericht immer besser weg als Männer. Sie schauen jahrelang zu, wie ihre Kinder mißhandelt werden, und bekommen dafür Bewährung. Ich finde das unerhört.

  3. #3
    Fryheit für Lindenwirth! Benutzerbild von Odin
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    Standard AW: Nadine tot - Bewährungsstrafe

    Zitat Zitat von Tratschtante Beitrag anzeigen
    Das hat mich auch aufgeregt. Frauen, und wenn sie noch so brutal zu ihren Kindern sind, kommen vor Gericht immer besser weg als Männer. Sie schauen jahrelang zu, wie ihre Kinder mißhandelt werden, und bekommen dafür Bewährung. Ich finde das unerhört.
    Ja, und vertuschen und betrügen und schlampen sich durch die ganze Welt.
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  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von yomuz
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    Standard AW: Nadine tot - Bewährungsstrafe

    dass in unserer justiz eine gewaltige ungleichheit zwischen recht und gerechtigkeit herrscht ist nix neues.
    da gehört einiges geändert!
    -härtere strafen
    -wirkliche gleichberechtigung von mann und frau ( angleichung der strafen, sowie aberkennung sämtlicher frauen,minderheiten oder sonstigen boni)
    -häftlinge nicht im knast versauern lassen, sondern tagsüber zur arbeit in den steinbruch schicken
    -mehr rechte für polizisten bei verhören, wenn zb eindeutig klar ist dass der verdächtige ein kind entführt hat, aber den ort wo das kind versteckt ist nicht preis gibt ( da gabs doch mal nen präzedenzfall vor paar jahren oder nicht?)


    das wären so meine vorschläge.

  5. #5
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Nadine tot - Bewährungsstrafe

    Wie ich bereits an anderer Stelle gefordert habe :
    Bei einer Urteilsverkuendung an deutschen Gerichten, sollte auf den Zusatz "im Namen des Volkes" verzichtet werden !
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Nadine tot - Bewährungsstrafe

    Zitat Zitat von yomuz Beitrag anzeigen
    dass in unserer justiz eine gewaltige ungleichheit zwischen recht und gerechtigkeit herrscht ist nix neues.
    da gehört einiges geändert!
    -härtere strafen
    -wirkliche gleichberechtigung von mann und frau ( angleichung der strafen, sowie aberkennung sämtlicher frauen,minderheiten oder sonstigen boni)
    -häftlinge nicht im knast versauern lassen, sondern tagsüber zur arbeit in den steinbruch schicken
    -mehr rechte für polizisten bei verhören, wenn zb eindeutig klar ist dass der verdächtige ein kind entführt hat, aber den ort wo das kind versteckt ist nicht preis gibt ( da gabs doch mal nen präzedenzfall vor paar jahren oder nicht?)


    das wären so meine vorschläge.
    Erstmal gehört etwas geändert bei euch:

    1. Das klare Erkennen das Recht nicht nach Emotionen urteilt sondern nach Beweisen und in schlechtestem Fall nach Indizien.

    2. Das endlich mal gelernt wird das Recht abstrakt und allgemein ist und nicht fallspezifisch und das Rechtsgrundsätze das ebenso sind.

    3. Das man ein Urteil nur dann wirklich bewerten kann, wenn man alle Fakten kennt und nicht nur die beteiligten Parteien und den Verfahrensgegenstand.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #7
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    Standard AW: Nadine tot - Bewährungsstrafe

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Erstmal gehört etwas geändert bei euch:

    1. Das klare Erkennen das Recht nicht nach Emotionen urteilt sondern nach Beweisen und in schlechtestem Fall nach Indizien.

    2. Das endlich mal gelernt wird das Recht abstrakt und allgemein ist und nicht fallspezifisch und das Rechtsgrundsätze das ebenso sind.

    3. Das man ein Urteil nur dann wirklich bewerten kann, wenn man alle Fakten kennt und nicht nur die beteiligten Parteien und den Verfahrensgegenstand.
    Fakten sind hier, daß ein Kind jahrelang gequält und mißhandelt wurde. Ich weiß nicht, was es da noch für Fragen gibt. Ein Kind wurde mißhandelt und ist verschwunden. Dafür müßten beide Eltern in den Knast, und zwar für Jahre.
    Es ist grausam. Kinder sind die Schwächsten unserer Gesellschaft und haben Schutz verdient.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Nadine tot - Bewährungsstrafe

    Zitat Zitat von Tratschtante Beitrag anzeigen
    Fakten sind hier, daß ein Kind jahrelang gequält und mißhandelt wurde. Ich weiß nicht, was es da noch für Fragen gibt. Ein Kind wurde mißhandelt und ist verschwunden. Dafür müßten beide Eltern in den Knast, und zwar für Jahre.
    Es ist grausam. Kinder sind die Schwächsten unserer Gesellschaft und haben Schutz verdient.
    Das was du jetzt geschrieben hast, beweist doch was ich geschrieben habe. Bei dir sprechen die Emotionen und mit Emotionen kann Recht nicht funktionieren, denn dann kann man keinen Rechtsgrundsatz einhalten. Aber ohne Rechtsgrundsätze kann es kein Recht geben.
    Tratschtante schau mal auf folgenden Paragraphen des Strafgesetzbuches

    § 46 Grundsätze der Strafbemessung

    (1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

    (2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

    - die Beweggründe und die Ziele des Täters,
    - die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
    - das Maß der Pflichtwidrigkeit,
    - die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
    - das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
    sowie
    - sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

    (3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.
    An diesen Paragraphen muss sich das Gericht halten, egal was für eine Tat begangen wurde, wie grausam sie empfunden wurde und welche Opfer diese Tat hatte.
    Tratschtante, kannst du genaue Aussagen über die unter Absatz 2 des Paragraphen genannten Punkte machen. Ich glaube kaum und wenn ja, wirst du sicherlich mit Absatz 3 in Konflikt geraten.
    Wenn es nach meinen persönlichen Rechtsempfinden nachgeben würde, würde ich mich genauso verhalten wir ihr, das ist aber subjektiv und von Emotionen geleitet und es fehlt ihm etwas, das Wissen über die Fakten, die ein Richter aufgrund der seiner Rechtsprechung zugrunde liegenden Gesetzgebung berücksichtigen muss.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #9
    Beobachter Benutzerbild von Dampflok
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    Standard AW: Nadine tot - Bewährungsstrafe

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen

    An diesen Paragraphen muss sich das Gericht halten, egal was für eine Tat begangen wurde, wie grausam sie empfunden wurde und welche Opfer diese Tat hatte.
    Tratschtante, kannst du genaue Aussagen über die unter Absatz 2 des Paragraphen genannten Punkte machen. Ich glaube kaum und wenn ja, wirst du sicherlich mit Absatz 3 in Konflikt geraten.
    Wenn es nach meinen persönlichen Rechtsempfinden nachgeben würde, würde ich mich genauso verhalten wir ihr, das ist aber subjektiv und von Emotionen geleitet und es fehlt ihm etwas, das Wissen über die Fakten, die ein Richter aufgrund der seiner Rechtsprechung zugrunde liegenden Gesetzgebung berücksichtigen muss.
    Der denkfehler, den DU begehst, ist die Unterstellung, das Gericht habe mit Rücksicht auf die Paragraphen gerecht und neutral gehandelt.

    Es ist aber nun mal zu viel über den Fall bekannt was die Bewährungsstrafe für die Frau nicht nachvollziehbar erscheinen läßt.

    Todesursache war z.B. NICHT allein die körperliche Mißhandlung, sondern auch Unterernährung. Und das zog sich über Monate. Ist das etwa nicht ihre Schuld?

    Wie man sich da der elterlichen Verantwortung dermaßen entziehen kann, daß am Ende das Kind tot ist und man als freier Mensch den Gerichtssaal verlassen kann, ist auch mit deinem Verweis auf die Paragraphen nicht nachvollziehbar. Denn zur Sanktionierung genau solcher Taten sind diese Paragraphen gemacht.

    Daß die Gerichte Frauen milder bestrafen, seltener anklagen und daß Frauen eher Hafterleicherungen bekommen und früher entlassen werden, ist ein bewiesenes Fakt. Eine Studie der Uni Stuttgart hat das schon lange herausgearbeitet, und das ist nicht die einzige.

    Gerade bei tötenden Müttern wird immer ganz schnell nach Ausflüchten gesucht, um ihnen einen Persilschein auszustellen. Das gipfelt dann schon mal in der Frage "und wo war denn der VATER?" - selbst im Fall der Kindsmörderin, die ihren Mann ein viertel Jahr VOR der Tat herausgeworfen hatte!

    Dieses Urteil jedenfalls - acht Jahre Haft für den Einen, Freiheit für die Andere, und das bei monatelangem Martyrium des Kindes, ist ein Skandal.


    .

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: Nadine tot - Bewährungsstrafe

    Zitat Zitat von Dampflok Beitrag anzeigen
    Der denkfehler, den DU begehst, ist die Unterstellung, das Gericht habe mit Rücksicht auf die Paragraphen gerecht und neutral gehandelt.

    Es ist aber nun mal zu viel über den Fall bekannt was die Bewährungsstrafe für die Frau nicht nachvollziehbar erscheinen läßt.

    Todesursache war z.B. NICHT allein die körperliche Mißhandlung, sondern auch Unterernährung. Und das zog sich über Monate. Ist das etwa nicht ihre Schuld?

    Wie man sich da der elterlichen Verantwortung dermaßen entziehen kann, daß am Ende das Kind tot ist und man als freier Mensch den Gerichtssaal verlassen kann, ist auch mit deinem Verweis auf die Paragraphen nicht nachvollziehbar. Denn zur Sanktionierung genau solcher Taten sind diese Paragraphen gemacht.

    Daß die Gerichte Frauen milder bestrafen, seltener anklagen und daß Frauen eher Hafterleicherungen bekommen und früher entlassen werden, ist ein bewiesenes Fakt. Eine Studie der Uni Stuttgart hat das schon lange herausgearbeitet, und das ist nicht die einzige.

    Gerade bei tötenden Müttern wird immer ganz schnell nach Ausflüchten gesucht, um ihnen einen Persilschein auszustellen. Das gipfelt dann schon mal in der Frage "und wo war denn der VATER?" - selbst im Fall der Kindsmörderin, die ihren Mann ein viertel Jahr VOR der Tat herausgeworfen hatte!

    Dieses Urteil jedenfalls - acht Jahre Haft für den Einen, Freiheit für die Andere, und das bei monatelangem Martyrium des Kindes, ist ein Skandal.


    .
    Natürlich werden Frauen von der Justiz stets bevorzugt. Sie stellen ja auch nur einen verschwindend geringen Anteil der Inhaftierten.

    Das Strafrecht hätte wegen gemeinschaftlichen brutalen Mordes eine lebenslängliche Haftstrafe gefordert - jedwede niedrigere Strafe ist mit den dt. Gesetzen nicht vereinbar.

    Bei Kindesmord ist es typisch, dass die Täter nahezu gar nicht bestraft werden. Die Täterinnen - wie hier - überhaupt gar nicht. Kindermord ist in der BRD im Gegensatz zu zivilisierten Ländern ein Kavaliersdelikt.

    Was ist schon ein Schwarzfahrer gegenüber einer Kindermörderin? Ein Schwerstkrimineller, oder?

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