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Thema: Rechtliche Frage

  1. #1
    Oberforstrat und Realist Benutzerbild von Falkenau
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    Zählt eigentlich eine gerichtliche Verwarnung (ohne sonstige Folgen wie Geldstrafe, Bewährung, gemeinnützige Arbeit oder sonstiges...) als Vorstrafe?

  2. #2
    Göttlicher User Benutzerbild von subba
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    Soweit ich weiß: Nein... Bis zu einer bestimmten Höhe sind meines Wissens selbst Haft und Geldstrafen nicht als Vorstrafe zu betrachten.
    I am unable to accept the idea that I should be an obedient subject of a gang of corrupt, unprincipled thugs who pontificate about freedom while enslaving the population.
    --John Pugsley, JPJ Nov 96

    Big government is cancerous. Like a cancer, it hurts the body and tends to spread, doing more and more harm as it grows. It is time for some radical surgery.
    --George C. Leef, director of FEE’s Freeman Society Discussion Clubs

  3. #3
    Oberforstrat und Realist Benutzerbild von Falkenau
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    Ich habe gehört, dass einmalige Jugendstrafen auch nicht als Vorstrafen zählen. Ist das wahr?

  4. #4
    Göttlicher User Benutzerbild von subba
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    Original von Falkenau
    Ich habe gehört, dass einmalige Jugendstrafen auch nicht als Vorstrafen zählen. Ist das wahr?
    Ja, Jugendstrafen zählen meines Wissens nicht als Vorstrafe und werden nach ein paar Jahren aus dem Register gelöscht... Da kann man irgendwo anrufen und fragen. Ich werd mich mal umhören wo und dann bescheid sagen.
    I am unable to accept the idea that I should be an obedient subject of a gang of corrupt, unprincipled thugs who pontificate about freedom while enslaving the population.
    --John Pugsley, JPJ Nov 96

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  5. #5
    Oberforstrat und Realist Benutzerbild von Falkenau
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    Original von subba
    Original von Falkenau
    Ich habe gehört, dass einmalige Jugendstrafen auch nicht als Vorstrafen zählen. Ist das wahr?
    Ja, Jugendstrafen zählen meines Wissens nicht als Vorstrafe und werden nach ein paar Jahren aus dem Register gelöscht... Da kann man irgendwo anrufen und fragen. Ich werd mich mal umhören wo und dann bescheid sagen.
    Also könnte man theoretisch, wenn man wegen eines Schneeballwurfs als Jugendlicher wegen Körperverletzung angezeigt worden ist, mit einer Verwarnung davon gekommen ist, trotzdem noch Polizeist werden?

  6. #6
    Göttlicher User Benutzerbild von subba
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    Original von Falkenau
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    Original von Falkenau
    Ich habe gehört, dass einmalige Jugendstrafen auch nicht als Vorstrafen zählen. Ist das wahr?
    Ja, Jugendstrafen zählen meines Wissens nicht als Vorstrafe und werden nach ein paar Jahren aus dem Register gelöscht... Da kann man irgendwo anrufen und fragen. Ich werd mich mal umhören wo und dann bescheid sagen.
    Also könnte man theoretisch, wenn man wegen eines Schneeballwurfs als Jugendlicher wegen Körperverletzung angezeigt worden ist, mit einer Verwarnung davon gekommen ist, trotzdem noch Polizeist werden?
    Meines Wissens kann man mit einer Jugendstrafe sogar Richter werden.
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    --John Pugsley, JPJ Nov 96

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  7. #7
    Foren-Veteran Benutzerbild von Thomas I
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    Original von Falkenau
    Zählt eigentlich eine gerichtliche Verwarnung (ohne sonstige Folgen wie Geldstrafe, Bewährung, gemeinnützige Arbeit oder sonstiges...) als Vorstrafe?
    Selbst eine gerichtliche Verwarnung mit Geld"strafe" ergibt keine Vorstrafe.

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