Schluß mit der Bespitzelung der Opposition!
NPD-Fraktion reicht Verfassungsklage gegen fortwährende Geheimdienstbeobachtung ein
Wie der unlängst bekanntgewordene Korruptionsskandal erneut beweist, steht es um die rechtsstaatliche Ordnung im Freistaat Sachsen nicht zum Besten. Neben anderen Normen der sächsischen Verfassung wird insbesondere die Gewaltenteilung der Verfassungsorgane nicht beachtet.
Ein Beispiel dafür ist die Herauslösung von Abgeordneten aus der NPD-Fraktion Ende 2005 und die fortdauernde Beobachtung der nationaldemokratischen Abgeordneten durch das „Landesamt für Verfassungsschutz“.
Die NPD-Fraktion will diesen verfassungswidrigen Zustand nicht länger hinnehmen und reicht deshalb eine Organklage gegen den sächsischen Staatsminister des Innern beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof ein.
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