Die Altersrente wird für Jahrgänge ab 1970 zum Minus-Geschäft. Das könnte verfassungswidrig sein.
Vor einem unverhältnismäßig niedrigen Rentenniveau hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, gewarnt. Der Tageszeitung „Die Welt“ sagte er, es drohe ein Konflikt mit dem Grundgesetz, wenn die eingezahlten Beiträge und die ausgezahlte Rente im Regelfall nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander stünden. „Die Verfassung verbietet eine offenkundige Unverhältnismäßigkeit zwischen Beitrags- und Versicherungsleistungen“, zitierte das Blatt Papier.
Nach Ansicht von Experten sind langfristig negative Renditen in der Rentenversicherung zu erwarten. Der Bonner Ökonom Meinhard Miegel sagte der „Welt“, nachdem der Jahrgang 1930 noch eine Rendite von etwa drei Prozent erziele, werde die Rendite des Geburtsjahrganges 1950 nur noch ein Prozent betragen. Der Geburtsjahrgang 1970 könne überhaupt keine Rendite mehr erwarten. „Alle später Geborenen werden aus der Rentenversicherung voraussichtlich weniger herausbekommen, als sie einbezahlt haben, sie werden also eine negative Rendite haben“, sagte Miegel der Zeitung.
Dazu erklärte Verfassungsgerichtspräsident Papier: „Eine dauerhafte Null-Rendite oder gar ein Minuswert dergestalt, dass die Rentenzahlungen nicht mehr ausreichen, um die für die Alterssicherung aufgewendeten Beiträge gleichsam zu verbrauchen, könnte die Frage aufwerfen, ob nicht die Grenze der verfassungsrechtlich unzulässigen, evidenten Unverhältnismäßigkeit von Leistung und Gegenleistung erreicht beziehungsweise überschritten wird.“