Lt. Grundgesetz ist Zwangsarbeit verboten.
Tätigkeit ohne Lohn, also nur für Naturalien ist Sklaverei.
Das gesetzlich zugewiesene Bewirtschaften des Eigentums Anderer mittels ebenfalls zugewiesenem "Lohn" ist Zwangsarbeit.
Sich aus freien Stücken mit Inhabern vertraglich zu arrangieren ist keine Zwangsarbeit.
Grundrechtskonform gesetzlich "zumutbar" ist einzig und allein die Nutzung von Betrieben, die keine Vermögen Anderer darstellen, wofür man bezahlt, womit Managements die marktwirtschaftliche Profitmaximierung der bezahlenden Nutzer bezwecken.