Zitat von
GSch
Natürlich kann man eine Verfassung abschaffen, indem man eine neue in Kraft setzt. Für Deutschland steht das in Art. 146 GG. Die Weimarer Verfassung und die Bismarck-Verfassung gelten nicht mehr. Frankreich hat diesen Prozess schon eine ganze Reihe von Malen erlebt (fünf Republiken, zwei Kaiserreiche, zwei Königreiche seit 1789), und andere Länder auch.