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Natürlich kann man eine Verfassung abschaffen, indem man eine neue in Kraft setzt. Für Deutschland steht das in Art. 146 GG. Die Weimarer Verfassung und die Bismarck-Verfassung gelten nicht mehr. Frankreich hat diesen Prozess schon eine ganze Reihe von Malen erlebt (fünf Republiken, zwei Kaiserreiche, zwei Königreiche seit 1789), und andere Länder auch.
146 GG redet nicht von Abschaffung einer Verfassung. Unter den dort genannten Bedingung kann das Grundgesetz durch eine dann neue Verfassung ersetzt werden.