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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

  1. #111
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von beathooven Beitrag anzeigen
    Zu diesem Pist fällt mir nur die Frage ein: du zählst dich der Elite zugehörig ?
    Und da ist er, der "gerechte Zorn".

  2. #112
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Und da ist er, der "gerechte Zorn".
    Allgemeine Hühnertheorie. Sehr schön entwickelt.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  3. #113
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Die "Herde" unterscheidet sich aber vom modernen Staate in Sachen "Volk" und "Recht" nicht: "Volk" ist, wer dazugehört, "Recht" die tradierten oder beschlossenen Regeln des Zusammenlebens.

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Nein, ich gedenke nicht, auf solchen Marginalien herum zu reiten. Wer von Staat redet, der hat - vielleicht verständlich, deswegen aber nicht richtiger - sofort die nach Millionen zählenden Staatsgebilde unserer Tage vor Augen und vergisst, dass der Mensch mit wenig mehr als einer Herde angefangen hat, sein Zusammenleben zu gestalten. Tatsächlich zählten die Gemeinschaften, die unmittelbar zusammen lebten, noch bis ins Mittelalter wenige hundert bis einige tausend Personen, größere Gemeinschaften waren Ausnahme. Diese Gemeinschaften - nimmt man die Städte aus, die sich schon früh aus dem Umland versorgen mussten - wären auch bestens ganz ohne höhere Organisationsform ausgekommen, denn sie waren autark. Wieso also überhaupt Staat? Ein Blick in die Geschichte macht da schlau, Staaten dienten den Zwecken weniger, zum Beispiel den Zwecken der Kirche und den Zwecken des "Adels", der seine im Umfang stetig wachsenden Streitigkeiten nur austragen konnte, wenn er genug Pöbel hatte, den er in die Schlacht schicken konnte, und darüber hinaus noch mehr Pöbel, der für die Versorgung mit allem sorgte, was der unproduktive Adel und seine Armeen brauchten. Das ist Staat, Staat ist zwangsweise Organisation zum Vorteil weniger, und dabei ist es letztlich bis heute geblieben, gewechselt haben nur die Nutznießer.

    Natürlich, Staat hatte Nebeneffekte, staatliche Organisation brachte (oft) auch Fortschritt, technischen, teils auch kulturellen, Rom zum Beispiel gründete sein Weltreich etwa zu gleichen Teilen auf der Furcht vor seinen Legionen und der Neugier auf seine Straßen, Wassernetze, Badehäuser und Produkte aus aller Welt, soweit sie bekannt war. Staatliche Organisation hat uns das gebracht, was wir Zivilisation nennen, aber wir haben dafür auch einen hohen Preis bezahlt und bezahlen ihn noch.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  4. #114
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von beathooven Beitrag anzeigen
    Zu diesem Pist fällt mir nur die Frage ein: du zählst dich der Elite zugehörig ?
    Alle langjährigen HPFler sind's, bleib ein paar Jahre, dann gehörst auch Du dazu!
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  5. #115
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Die "Herde" unterscheidet sich aber vom modernen Staate in Sachen "Volk" und "Recht" nicht: "Volk" ist, wer dazugehört, "Recht" die tradierten oder beschlossenen Regeln des Zusammenlebens.
    Verzeih, aber das ist Wortwichserei. Schon der kategorische Anspruch des kodifizierten Rechts unserer Tage steht im Widerspruch zur Verhandelbarkeit der meisten Regeln der Zeit, von der ich sprach. Dazu kommt, dass diese Regeln heute einen für das Individuum beliebigen Charakter haben, im Gegensatz zu früher, wo die Nähe - oder von mir aus auch Enge - der Gemeinschaft die Gründe für Regeln und Tabus nachvollziehbar für die machte, die darunter fielen.

  6. #116
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Verzeih, aber das ist Wortwichserei. Schon der kategorische Anspruch des kodifizierten Rechts unserer Tage steht im Widerspruch zur Verhandelbarkeit der meisten Regeln der Zeit, von der ich sprach. Dazu kommt, dass diese Regeln heute einen für das Individuum beliebigen Charakter haben, im Gegensatz zu früher, wo die Nähe - oder von mir aus auch Enge - der Gemeinschaft die Gründe für Regeln und Tabus nachvollziehbar für die machte, die darunter fielen.
    Ich glaub, wir meinen dasselbe, nur von zwei verschiedenen Seiten: Du denkst an organisch gewachsene Kultur, die das alles ermögliche, ich wiederum würde sagen, die sei dann aber eben nicht "Volk" in einem politischen Sinne und auch nicht "Recht" im Sinne einer Staats- und Demokratietheorie, wie sie weiter oben angeschnitten wurde.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  7. #117
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Und da ist er, der "gerechte Zorn".
    Nein, nur ein tiefes Bedauern für dein Ego und ein Abwinken.

  8. #118
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Das Bundesverfassungsgericht weist eine Klage (gegen die Migrationspolitik der Bundesregierung) der AfD ab, man könne auf diesem Weg die "Beachtung von Verfassungsrechten" nicht erzwingen...........
    Ja mein Gott wie denn dann? wenn nicht beim obersten Verfassungsgericht! Nochmal zum Verständnis, die Klage wurde nicht abschlägig entschieden, sie wurde gar nicht zugelassen!

    AfD scheitert mit Klage gegen Merkels Flüchtlingspolitik in Karlsruhe


    Die AfD bestrebe damit die Kontrolle eines bestimmten Verhaltens der Regierung durch das Bundesverfassungsgericht. „Deren Verhalten kann im Organstreitverfahren aber nicht isoliert beanstandet werden“, heißt es zur Begründung der Ablehnung der Klage. Ebenso wenig könne auf diesem Wege die Beachtung von Verfassungsrecht erzwungen werden.
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  9. #119
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Das Bundesverfassungsgericht weist eine Klage (gegen die Migrationspolitik der Bundesregierung) der AfD ab, man könne auf diesem Weg die "Beachtung von Verfassungsrechten" nicht erzwingen...........
    Ja mein Gott wie denn dann? wenn nicht beim obersten Verfassungsgericht! Nochmal zum Verständnis, die Klage wurde nicht abschlägig entschieden, sie wurde gar nicht zugelassen!



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    Das ist eine Missachtung von Artikel 20 Absatz 3. Ja wenn wir schon so weit sind, dass Frau Merkel die Verfassung nicht mehr einhalten muss, dann ist das GG faktisch abgeschaft. Endlich ist Deutschland wieder ein Staat ohne Verfassung!

  10. #120
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Dubidomo Beitrag anzeigen
    Das ist eine Missachtung von Artikel 20 Absatz 3. Ja wenn wir schon so weit sind, dass Frau Merkel die Verfassung nicht mehr einhalten muss, dann ist das GG faktisch abgeschaft. Endlich ist Deutschland wieder ein Staat ohne Verfassung!
    Genau das sagt dieser Satz aus! Frau Merkel hat gegen die Verfassung verstoßen, aber das Verfassungsgericht kann die Beachtung von Verfassungsrechten nicht erzwingen. Aber ein ordentliches Gericht könnte diese Verstöße ahnden.

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