Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
Verzeih, aber das ist Wortwichserei. Schon der kategorische Anspruch des kodifizierten Rechts unserer Tage steht im Widerspruch zur Verhandelbarkeit der meisten Regeln der Zeit, von der ich sprach. Dazu kommt, dass diese Regeln heute einen für das Individuum beliebigen Charakter haben, im Gegensatz zu früher, wo die Nähe - oder von mir aus auch Enge - der Gemeinschaft die Gründe für Regeln und Tabus nachvollziehbar für die machte, die darunter fielen.
Ich glaub, wir meinen dasselbe, nur von zwei verschiedenen Seiten: Du denkst an organisch gewachsene Kultur, die das alles ermögliche, ich wiederum würde sagen, die sei dann aber eben nicht "Volk" in einem politischen Sinne und auch nicht "Recht" im Sinne einer Staats- und Demokratietheorie, wie sie weiter oben angeschnitten wurde.
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
Das Bundesverfassungsgericht weist eine Klage (gegen die Migrationspolitik der Bundesregierung) der AfD ab, man könne auf diesem Weg die "Beachtung von Verfassungsrechten" nicht erzwingen...........
Ja mein Gott wie denn dann? wenn nicht beim obersten Verfassungsgericht! Nochmal zum Verständnis, die Klage wurde nicht abschlägig entschieden, sie wurde gar nicht zugelassen!
[Links nur für registrierte Nutzer]AfD scheitert mit Klage gegen Merkels Flüchtlingspolitik in Karlsruhe
Die AfD bestrebe damit die Kontrolle eines bestimmten Verhaltens der Regierung durch das Bundesverfassungsgericht. „Deren Verhalten kann im Organstreitverfahren aber nicht isoliert beanstandet werden“, heißt es zur Begründung der Ablehnung der Klage. Ebenso wenig könne auf diesem Wege die Beachtung von Verfassungsrecht erzwungen werden.
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