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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

  1. #21
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von kritiker_34 Beitrag anzeigen
    Wenn man sich innerhalb der westlichen Wertegemeinschaft bewegt dann gibt es sicherlich ein breites Verständnis darüber.

    Wie sieht es aber z.B.mit Pädophilen aus? Verletzen diese nicht die Würde eines Kindes, um ihre perversen Phantasien auszuleben? Dann kommt oftmals der Hinweis auf die "Gleichberechtigung" der Pädos, usw.

    Wer von den Pädos berücksichtigt den u.U. lebenslangen Schaden des Kindes? Steht in der Rechtsprechung die WÜRDE des KINDES im Vordergund, oder wird auf Sentimentalitäten des Pädos Rücksicht genommen?



    Das der mitteleuropäische Wertekanon überhaupt in Frage gestellt wird, haben wir dem "Missbrauch der Gleichberechtigung" zu verdanken.

    Warum jedoch werden unsere "Kulturbereicherer" - welche teils ein völlig anderes Rechtsverständnis haben - oftmals mit Samthandschuhen angefasst, während man für geringe Verkehrsdelitkte eins aufgebrummt bekommt?

    Insgesamt hängt es ja von der UMSETZUNG unseres GG und der jeweiligen Gesetze ab. Paoier alleine ist geduldig. Die DDR nannte sich ja auch "demokratisch" obwohl dort ein völlig anderer Bezug hergestellt wurde.

    Kinder stehen deswegen ja auch unter besonderem Schutz! Theoretisch jedenfalls...........!
    Unsere Grünen Gutmenschen wollten ja den Pädo-§ umschreiben bzw. ganz abschaffen!
    Beim Aufeinandertreffen verschiedener Religionen und Kulturen kommt es natürlich zu Konflikten und Interessenverschiebungen in der Interpretation des Würde-Begriffs! Hier geht es dann darum abzuwägen welche "schützenswerter" ist, die autochthone oder die migrierende!

  2. #22
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    Kinder stehen deswegen ja auch unter besonderem Schutz! Theoretisch jedenfalls...........!
    Unsere Grünen Gutmenschen wollten ja den Pädo-§ umschreiben bzw. ganz abschaffen!
    Man kann über die Motivation der Grünen ja nur spekulieren. Erstaunlich jedoch, dass sich auch in der grünen Basis kein Widerstand diesbezüglich regt. Man stelle sich einmal den bundesdeutschen Wahnsinn vor. Da wird zum Erhalt der letzten Froschart aufgerufen, aber wenn es um Kinder geht, werden Pädos nicht nur geduldet, sondern - weil sie Pädos sind - auf Spitzenplätze gewählt. Siehe Cohn-Bandit.

    Beim Aufeinandertreffen verschiedener Religionen und Kulturen kommt es natürlich zu Konflikten und Interessenverschiebungen in der Interpretation des Würde-Begriffs! Hier geht es dann darum abzuwägen welche "schützenswerter" ist, die autochthone oder die migrierende!
    Wer in D lebt, soll sich unseren Sitten anpassen, oder in sein Land der Träume gehen. Nur so kann ein MischMsch an Wertigkeiten verhindert werden, was zu immer neuen Konflikten führt. Aber unsere Gutmenschen können noch nicht mal durchsetzen, dass von klein auf deutsch in Kindergärten, Schulen, usw. vermittelt wird. Wie sollen diese Kinder je einen Beruf erlernen?
    Geändert von kritiker_34 (05.06.2007 um 11:49 Uhr)
    statt Polemik - sachliche Vernunft
    http://de.wikipedia.org/wiki/Weizenbier

  3. #23
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Hier sei nochmals an den Amtseid der Regierenden erinnert!

    Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes

    Der Amtseid lautet:
    "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
    Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Chaos Beitrag anzeigen
    Gehen wir davon aus, dass die Bezeichnung "Ehrenmord" aus der Sicht des Täters zutreffend ist, so ist Habgier nicht der Grund, vielmehr wird das Verbrechen zur Pflicht, da nur durch selbiges die Ehre der Familie, der man als Vater idR vorsteht und für die man die Verantwortung trägt, bewahrt werden kann, es wird dann so emfpunden, als sein man es seiner Familie mit ihren Vorfahren und Nachkommen schuldig, damit ihre Ehre nicht verletzt würde.
    Es geht um BESITZANSPRÜCHE, welche sich im Laufe der Zeit zu "kulturellen Werten" bei den Islamisaten entwickelt haben. Dahinter steckt die Absicht, dass Die jeweiligen Kinder für die Eltern sorgen. Deshalb auch die Auswahl der Braut oder des Bräutigams nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

    Diese Form der "Heirat aus wirtschaftlichen Gründen" ist auch in Europa bekannt, nur wird ein "Verstoss" dagegen eben nicht mit einem "Ehrenmord" quittiert.

    Eine aus unserer Sicht ziemlich unverständliche Denkweise.
    Denn natürlich ist ein Ehrenmord keinesfalls richtig und noch viel weniger entstammt er edlen Motiven, Urteile in letzter zeit sehen ihn auch als Mord, d.h. niedere Motive, da man die Denkweise des Täters erstens nicht kennen kann und zweitens auch diese nicht zur Richtschnur machen darf.
    Es gab in der Vergangenheit mildernde Umstände für sowas, aber jetzt glücklicherwiese nicht mehr.
    In der Justiz in D hat es sich wohl eingebürgert, dass unsere "Kulturbereicherer" mehr Rechte geniessen, als dies teils der angestammten Bevölkerung zugestanden wird. Es sollte genau umgekehrt sein! Wer sich nicht anpasst und aus anderen Kulturkreisen kommt, sollte HÄRTER bestraft werden. Nicht milder.

    Wenn das Opfer tot ist, erübrigt sich der Opferschutz. Und dass auch ein Täter nicht vogelfrei ist, ist klar, daher darf er auch nicht Willkürmaßnahmen ausgesetzt werden.
    Ebenso wie das Opfer ist auch der Täter ein Mensch.
    Was wir hier überhaupt unter Opferschutz konkret verstanden?
    Als Opfer sind auch die Eltern, bzw Verwandten zu verstehen.

    Neben den Ehrenmorden gibt es ja noch die ganze Palette von Verbrechen gegen Kinder, wobei dies nicht unbedingt mit islamischen Motiven zu tun haben muss.

    Versetze dich einmal in die Lage der Eltern eines sexuell missbrauchten und ermordeten Kindes. Diese Eltern leiden wohl ein Leben lang darunter . Wenn jetzt der Täter nach einigen Jahren frei kommt, wie gross glaubst du, dass die Angst ist bei den Eltern?


    Leider, Aber so arg viel hat das jetzt mit Würde des Menschen nicht zu tun.
    Das hängt davon ab, von welchem Zeitpunkt du definierst, WANN das menschliche Leben beginnt. Hat ein Embryo KEINE WÜRDE? Ab wann fängt die Würde an? Erst mit der Geburt? Wie sieht es mit der Würde der schwangeren Frau aus? Schliesslich kann sie ja nicht mehr als Sekretärin arbeiten. Verletzt sie nun die Ehre der Gewerkschaftler, weil sie ihren Job nicht mehr macht?
    statt Polemik - sachliche Vernunft
    http://de.wikipedia.org/wiki/Weizenbier

  5. #25
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    Hier sei nochmals an den Amtseid der Regierenden erinnert!

    Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes

    Der Amtseid lautet:
    "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
    Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)
    Es klingt teilweise wie Hohn, wenn man diesen Eid liest.

    Berechtigt das die jeweiligen Politiker die Staatsverschuldung ins astronomische zu treiben?

    Berechtigt das Fischer/Schröder gleich einige Millionen deutsche Pässe zu verschenken, ohne einen entsprechenden Eid auf das GG einzufordern?

    Berechtigt dies unsere Politiker, jahrzehntelang nix, oder zu wenig zu tun, um die Familien zu unterstützen?
    statt Polemik - sachliche Vernunft
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  6. #26
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Jeder Mensch hat so viel würde als wie er verdient!
    Jeder gibt sich seine Würde selbst, andere können einen unwürdig und respektlos behandeln, aber die eigene Würde hat sich wohl jeder selbst zuzuschreiben.
    Knickt man z.B. nach einer bewusst gesteuerten Tat ein und tut so als würde es einem ernsthaft Leid tuen, um den Konsequenzen zu ergehen, handelt man ohne jegliche Würde sich selber gegenüber , hat man einen demenstprechend schwachen Charakter ( unabhängig von irgendeiner moralischen/politischen Einstellung )
    Oder wenn man sich selbst verkauft oder jemanden verpfeift hat man sein Selbstrecht auf würdiges Ansehen soz. verwirkt.

  7. #27
    Mitglied Benutzerbild von EUROFREUND
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


    GRUNDGESETZ (GG)
    für die Bundesrepublik Deutschland


    Artikel 1
    [Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    Noch haben wir diese Rechte, noch.......

  8. #28
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von EUROFREUND Beitrag anzeigen
    Noch haben wir diese Rechte, noch.......
    um so mehr sollten wir uns darum bemühen es zu behalten, bzw das sich auch danach gerichtet wird!

  9. #29
    Stimme der Vernunft
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von kritiker_34 Beitrag anzeigen
    Es geht um BESITZANSPRÜCHE, welche sich im Laufe der Zeit zu "kulturellen Werten" bei den Islamisaten entwickelt haben. Dahinter steckt die Absicht, dass Die jeweiligen Kinder für die Eltern sorgen. Deshalb auch die Auswahl der Braut oder des Bräutigams nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

    Diese Form der "Heirat aus wirtschaftlichen Gründen" ist auch in Europa bekannt, nur wird ein "Verstoss" dagegen eben nicht mit einem "Ehrenmord" quittiert.
    Wie ich bereits im ersten Satz sage, gehe ich hier davon aus, dass die Bezeichnung "Ehrenmord" nicht willkürlich gewählt ist, sondern tatsächlich das Tatmotiv beschreibt. Der wirtschaftliche Gesichtspunkt hat mit der Ehre ansich nichts zu tun. Und selbst, wenn es zur Tradition geworden ist, kann man nicht von einem Ehrenmord sprechen, wenn in der Tat das wirtschaftliche Interesse Motiv war, nicht die Erhaltung der Familienehre.


    Zitat Zitat von kritiker_34 Beitrag anzeigen
    In der Justiz in D hat es sich wohl eingebürgert, dass unsere "Kulturbereicherer" mehr Rechte geniessen, als dies teils der angestammten Bevölkerung zugestanden wird. Es sollte genau umgekehrt sein! Wer sich nicht anpasst und aus anderen Kulturkreisen kommt, sollte HÄRTER bestraft werden. Nicht milder.
    Es sind nicht mehr Rechte, sondern ein milderes Strafmaß, was mit der Vergangenheit des Täters begründet wird.
    Es steht außer Frage, dass das am Verbrechen nix ändert.
    Diese Strafmilderung ist ja auch nicht sinnvoll.

    Zitat Zitat von kritiker_34 Beitrag anzeigen
    Als Opfer sind auch die Eltern, bzw Verwandten zu verstehen.

    Neben den Ehrenmorden gibt es ja noch die ganze Palette von Verbrechen gegen Kinder, wobei dies nicht unbedingt mit islamischen Motiven zu tun haben muss.

    Versetze dich einmal in die Lage der Eltern eines sexuell missbrauchten und ermordeten Kindes. Diese Eltern leiden wohl ein Leben lang darunter . Wenn jetzt der Täter nach einigen Jahren frei kommt, wie gross glaubst du, dass die Angst ist bei den Eltern?
    Opferhilfe/fürsorge und Opferschutz sind nicht das gleiche. Opfer im juristischen Sinne sind ja die Angehörigen nicht.
    Natürlich steht auch hier außer Frage, dass diese Schaden nehmen.
    Es ist anzunehmen, dass die Angehörigen Angst haben, wenn ein Täter entlassen wird, aber soll man ihn deswegen nicht mehr entlassen?





    Zitat Zitat von kritiker_34 Beitrag anzeigen
    Das hängt davon ab, von welchem Zeitpunkt du definierst, WANN das menschliche Leben beginnt. Hat ein Embryo KEINE WÜRDE? Ab wann fängt die Würde an? Erst mit der Geburt? Wie sieht es mit der Würde der schwangeren Frau aus? Schliesslich kann sie ja nicht mehr als Sekretärin arbeiten. Verletzt sie nun die Ehre der Gewerkschaftler, weil sie ihren Job nicht mehr macht?
    Mensch und menschliches Leben sind unterschiedliche Begriffe. Es heißt, die Würde des Menschen ist unangreifbar. Dass ein Embryo, egal in welchem Stadium, ein menschliches Lebewesen ist, daran besteht nun wirklich kein Zweifel.

  10. #30
    he is a CHAR_ Benutzerbild von borisbaran
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Das Problem ist, das nirgendswo im Geundgesetz (oder wenigstens in anderen Gesetzen, so weit ich weiß) genau definiert ist, was den Menschwnürde ist. Was ist7 Menschenwürde. Und was ist mit unverletztlich gemeint? Sogar unverletztlicher als das Recht auf Leben? Viele Politiker scheinen jedenfalls ziemlich hirnlose Bedetungen in den Bgriff "Menschenwürde" reinzustopfen.
    Den Vogel abgeschossen hat definitiv die PDSED, die den Mindestlohn mit der Menschenwürde begründete.
    Oder der BVerf***G, der es als unvereinbar mit der menschenwürde ansah, 300 Menschen zu töten, um 1000e zu retten (Luftsicherheitsgesetz und das darin enthaltene 9/11-Szenario).
    Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
    Mitglied der Fraktion der Liberalen

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