Nun dann wirst du ja sicherlich auch die jeweiligen Urteilsbegründungen gelesen haben, um einen tatsächlichen Vergleich mit der von dir genannten Schlußfolgerung.
Ich bezweifle das du entsprechende Urteilsbegründungen gelesen hast. Ich will jetzt nicht unsere Justiz von Fehlern freisprechen, jedoch ist die Geschichte nicht so einfach, wie du es dir machst.
Das eigentliche Problem erkennst du nämlich so nicht. Es ist nämlich nicht so, das Deutsche härter bestraft werden als Ausländer, du wirst auch bei einem Vergleich von Urteilen über nur Deutsche trotz gleicher Straftat und ähnlicher Umstände extreme Unterschiede in der Strafbemessung finden.
Das eigentliche Problem ist nicht ob Ausländer oder Deutscher, auch nicht der Resozialisierungsgedanke, sondern das die Strafbemessung zu sehr nach dem Ermessen eines Richters verläuft, anstatt an festgelegten Maßstäben, die von jedem Bürger nach vollzogen werden können.
Zwar muss ein Richter auch seine Ermessensentscheidungen begründen, da aber Urteilsbegründungen weder in einer einfachen und verständlichen Form dem Bürger zugänglich sind, noch die Presse in ihren Berichten diese Begründungen wiedergibt, ist dies in keinster Weise für den Bürger verständlich noch nachvollziehbar.