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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

  1. #51
    Ein Volk verblödet Benutzerbild von Der Gerechte
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Topas Beitrag anzeigen
    Wird bei unseren Gerichten die Würde eines Deutschen genauso gewertet wie die Würde eines Ausländers? Wenn ja, warum ist dann die Beschimpfung „Scheiß Deutscher“ nur eine Beleidigung und „Scheiß Ausländer“ Volksverhetzung?
    Ich bezweifle, dass jemand von einem deutschen Gericht wegen Volksverhetzung verurteilt wird, wenn dieser jemand "Scheiß Ausländer" sagt.
    Das erfüllt den Tatbestand der Beleidigung.

    Sagt jedoch jemand "Scheiß Jude", dann könnte das schon eher als
    Volksverhetzung bewertet werden.

    Dann kommt es auch immer darauf an, unter welchen Umständen das gesagt wird.
    Es gibt den objektiven und subjektiven Tatbestand einer Handlung/Äußerung.

    Sagt einer zu mir "Scheiß Deutscher" in der Kneipe, dann ist das eine Beleidigung.
    Sagt jemand als Redner bei einer öffentlichen Veranstaltung "Scheiß Deutsche",
    dann wird der Redner höchstwahrscheinlich auch wegen Volksverhetzung verurteilt.
    Deutschland schafft sich ab.

  2. #52
    Ein Volk verblödet Benutzerbild von Der Gerechte
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Ruepel Beitrag anzeigen
    Kanst du nicht lesen?

    Im GG steht; Die Würde des Menschen ist unantastbar,
    und nicht die des Mörders!
    Die Grundrechte gelten für alle Menschen, die sich auf dem Gebiet der BRD aufhalten.
    Auch für Ausländer, Kriminelle, Schwule und Mörder.
    (Jedenfalls die ersten 7 Artikel).
    Deutschland schafft sich ab.

  3. #53
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Definiere Würde.

    Und wie soll man etwas bei jemandem antasten können der dieses Etwas gar nicht besitzt?
    Zitat Zitat von Ruepel Beitrag anzeigen
    Kanst du nicht lesen?

    Im GG steht; Die Würde des Menschen ist unantastbar,
    und nicht die des Mörders!
    Der Begriff Menschenwürde ist ein rechtsetischer und rechtsphilosophischer Begriff, der wenig mit der normalen Definiton von Würde als Qualität des Handelns zu tun hat.

    Die Menschenwürde ist Ausdruck der Idee oder Erfahrung, das jeder Mensch aufgrund seiner bloßen Existenz einen schützenswerten Wert besitzt.
    Es ist damit jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status.

    Die Menschenwürde konstituiert sich im Staatswesen praktisch dadurch das der Souverän unabhängig von jeglicher Gegenleistung die Grundrechte gewährt und diesen Rechten nur da Grenzen setzt, wo es für ein freiheitliches Gemeinwesen und die Achtung der Menschenwürde aller erforderlich ist.

    Da es sich bei der Menschenwürde aber teilweise um rechtstheoretischen Begriff handelt, gibt es weltanschauliche Unterschiede in ihrer Betrachtung.

    So schließt die Achtung der Menschenwürde nicht zwingend die Anwendung der Todesstrafe aus, jedoch bestimmte Arten und Weisen, wie die Todesstrafe durchgeführt wird.

    Was jedoch grundsätzlich falsch ist, ist das ein Mörder oder ein sonstiger Straftäter auf Grund seiner Tat seine Menschenwürde verliert. Es ist klar das die meisten so etwas annehmen, jedoch ist das ein Gedankenfehler, der aus der Gleichsetzung des Begriffes Menschenwürde mit dem Begriff Würde herrührt.
    Die Achtung der Menschenwürde zwingt dazu auch einem Straftäter ungeachtet seiner Tat gewisse Rechte zu zusprechen und ihn nicht zum rechtlosen Subjekt werden zu lassen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #54
    Mitglied Benutzerbild von Ajax
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Der Gerechte Beitrag anzeigen
    So siehst Du das vielleicht, der Gesetzgeber jedoch sieht das anders.
    Würde der Gesetzgeber das so sehen wie ich, wäre vieles einfacher in diesem Land. :]

  5. #55
    Ein Volk verblödet Benutzerbild von Der Gerechte
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Definiere Würde.
    Menschenwürde ist der Anspruch des Menschen geachtet zu werden.
    Sie verbietet jede erniedrigende Behandlung sowie die Behandlung eines Menschen als bloßes Objekt.
    Deutschland schafft sich ab.

  6. #56
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Der Gerechte Beitrag anzeigen
    Menschenwürde ist der Anspruch des Menschen geachtet zu werden.
    Sie verbietet jede erniedrigende Behandlung sowie die Behandlung eines Menschen als bloßes Objekt.
    Durch den Staat als reine übergeordnete Instuitution. Der Verfassungsartikel regelt nämlich nur das Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger, nicht das Verhältnis von Bürgern untereinander.
    Und zwar dem wehrlosen Bürger gegenüber, denn alleine diese Erfahrung aus dem III Reich brachte diesen Artikel ins GG sowie an die erste Stelle.
    Es gibt ihn in keiner anderen Verfassung auf der Welt.

    Es geht also um die Beschränkung der Instituition gegenüber dem Menschen, das Charakteristikum einer Republik.
    Zwischenmenschlich hat niemand einen Anspruch gegenüber einem anderen, den er sich nicht verdient hat.

  7. #57
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Der Begriff Menschenwürde ist ein rechtsetischer und rechtsphilosophischer Begriff, der wenig mit der normalen Definiton von Würde als Qualität des Handelns zu tun hat.

    Die Menschenwürde ist Ausdruck der Idee oder Erfahrung, das jeder Mensch aufgrund seiner bloßen Existenz einen schützenswerten Wert besitzt.
    Es ist damit jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status.

    Die Menschenwürde konstituiert sich im Staatswesen praktisch dadurch das der Souverän unabhängig von jeglicher Gegenleistung die Grundrechte gewährt und diesen Rechten nur da Grenzen setzt, wo es für ein freiheitliches Gemeinwesen und die Achtung der Menschenwürde aller erforderlich ist.

    Da es sich bei der Menschenwürde aber teilweise um rechtstheoretischen Begriff handelt, gibt es weltanschauliche Unterschiede in ihrer Betrachtung.

    So schließt die Achtung der Menschenwürde nicht zwingend die Anwendung der Todesstrafe aus, jedoch bestimmte Arten und Weisen, wie die Todesstrafe durchgeführt wird.

    Was jedoch grundsätzlich falsch ist, ist das ein Mörder oder ein sonstiger Straftäter auf Grund seiner Tat seine Menschenwürde verliert. Es ist klar das die meisten so etwas annehmen, jedoch ist das ein Gedankenfehler, der aus der Gleichsetzung des Begriffes Menschenwürde mit dem Begriff Würde herrührt.
    Die Achtung der Menschenwürde zwingt dazu auch einem Straftäter ungeachtet seiner Tat gewisse Rechte zu zusprechen und ihn nicht zum rechtlosen Subjekt werden zu lassen.
    Es gibt den Begriff nur in Deutschland. Wie bereits erwähnt ist er die direkte Folge des Mißbrauchs staatlicher Macht gegenüber dem Individuum im dritten Reich und ein fataler, wenn auch verständlicher, Fehlgriff.
    Nirgends sonst auf der Welt existiert dieser Drecksbegriff, im allgemeinen orientiert man sich an der Deklratation der Menschenrechte.
    Human Rights, nicht Dignity.

  8. #58
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Human Rights, nicht Dignity.
    Daran merkt man, das du nichts verstanden hast. Die Menschenrechte sind ja Folge des Rechtsverständnisses der Menschenwürde.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #59
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Daran merkt man, das du nichts verstanden hast. Die Menschenrechte sind ja Folge des Rechtsverständnisses der Menschenwürde.
    Getretener Quark wird breit, nicht stark.

  10. #60
    geradlinig Benutzerbild von ortensia blu
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Der Gerechte Beitrag anzeigen
    Die Würde des Menschen ist unantastbar.

    Das bedeutet auch ein Mörder hat eine Würde. Darum gibt es keine Todesstrafe in Deutschland.
    Warum schafft man dann nicht alle Strafen ab? Verletzt das Einsperren eines Menschen nicht ebenfalls seine Würde?

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