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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

  1. #111
    Multiplikator Benutzerbild von bürger_auf_der_palme
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    AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Wenn man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kürzung der Pendlerpauschale von allen blümeranten Umschreibungen einmal entkernt, bleibt stehen, dass sich die amtierende Bundesregierung des klaren Verfassungsbruchs schuldig gemacht hat. Das Gebot der Gleichbehandlung nach Artikel 3 Abs. 1 wurde durch die Gesetzesänderung verletzt.

    Konsequenzen, die über die Revidierung des genannten Vorhabens hinausgehen, sind nicht zu erwarten. Mit anderen Worten: Der Versuch ist nicht strafbar.

    Es scheint so, dass der Verfassungsschutz sich eingehend einmal mit seinem Dienstherrn selbst beschäftigen sollte. Eine öffentliche Rüge und die Nennung im Verfassungsschutzbericht wäre das mindeste.

    Wie wahrscheinlich so etwas im derzeitigen Konstrukt des "Verfassungsschutzes" ist, wie wirksam dieser also derzeit organisiert ist, mag jeder selbst beurteilen.

  2. #112
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von bürger_auf_der_palme Beitrag anzeigen
    Konsequenzen, die über die Revidierung des genannten Vorhabens hinausgehen, sind nicht zu erwarten. Mit anderen Worten: Der Versuch ist nicht strafbar.
    Nicht für den Gesetzgeber. Der ist immun. Und würde das Volk eine Strafe haben wollen, würde es den entsprechenden Gesetzgeber bei der nächsten Wahl nicht mehr bestätigen.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  3. #113
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    AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    ... Und würde das Volk eine Strafe haben wollen, würde es den entsprechenden Gesetzgeber bei der nächsten Wahl nicht mehr bestätigen.
    Das Volk möchte keine Strafe. Das Volk ist glücklich. Frei nach einer bayrischen Redensart: Heut´ mach´ ich meinem Hund a rechte Freud´, erst schlag´ ich ihn tüchtig und hernach hör´ ich auf.

  4. #114
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von bürger_auf_der_palme Beitrag anzeigen
    Das Volk möchte keine Strafe. Das Volk ist glücklich. Frei nach einer bayrischen Redensart: Heut´ mach´ ich meinem Hund a rechte Freud´, erst schlag´ ich ihn tüchtig und hernach hör´ ich auf.
    Ok, dann ist das ja kein Problem. Können wir also festhalten, daß die Judikative die Legislative ausreichend im Zaum hält. Übrigens hat das Gericht de facto festgestellt, daß es durchaus legal sein könnte, die Pendlerpauschale zu kürzen, nur ist eben das "Ich brauche mehr Geld" des Finanzministers keine ausreichende Begründung.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  5. #115
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    AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Ok, dann ist das ja kein Problem. Können wir also festhalten, daß die Judikative die Legislative ausreichend im Zaum hält. Übrigens hat das Gericht de facto festgestellt, daß es durchaus legal sein könnte, die Pendlerpauschale zu kürzen, nur ist eben das "Ich brauche mehr Geld" des Finanzministers keine ausreichende Begründung.
    Ausreichend ist gut gesagt, angewandt wie in der Schule, keinesfalls mehr.

    Halten wir auch fest, dass die völlig undifferenzierte, scheinbar als eine Art Vorab-Absolution missverstandene, Immunität von Regierung und Abgeordneten zu gedankenlosen Gesetzesänderungen verführt, und dass eine Behörde, die sich Verfassungsschutz nennt, nicht in der Lage ist, die Unvereinbarkeit bestimmter Regierungsvorhaben mit dem Grundgesetz im Vorfeld halbwegs verlässlich zu prognostizieren.

    Wie auch - schließlich kämpft man ja ständig gegen größtenteils selbstaufgebaute Windmühlen auf der rechten Seite.

  6. #116
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von bürger_auf_der_palme Beitrag anzeigen
    und dass eine Behörde, die sich Verfassungsschutz nennt, nicht in der Lage ist, die Unvereinbarkeit bestimmter Regierungsvorhaben mit dem Grundgesetz im Vorfeld halbwegs verlässlich zu prognostizieren.
    Hä? Die Prüfung auf Unvereinbarkeit von verabschiedeten Gesetzen mit dem GG ist Aufgabe des Bundespräsidenten, nach der Ratifizierung durch ihn (auf Anruf) Aufgabe des BVerfG. Dies ist nicht die Aufgabe des Verfassungsschutzes. Wäre ja auch ganz schön schwachsinnig, wenn eine dem Innenminister untergeordnete Behörde zur Aufgabe hätte, die Regierungskoalition zu überwachen. Schon mal allein die Forderung danach ist schwachsinnig.

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  7. #117
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    AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Hä? Die Prüfung auf Unvereinbarkeit von verabschiedeten Gesetzen mit dem GG ist Aufgabe des Bundespräsidenten, nach der Ratifizierung durch ihn (auf Anruf) Aufgabe des BVerfG. Dies ist nicht die Aufgabe des Verfassungsschutzes. Wäre ja auch ganz schön schwachsinnig, wenn eine dem Innenminister untergeordnete Behörde zur Aufgabe hätte, die Regierungskoalition zu überwachen. Schon mal allein die Forderung danach ist schwachsinnig.
    Einen Apparat, der dem Namen nach die (am Rande: gar nicht vorhandene, aber es soll wohl das GG gemeint sein) Verfassung schützen soll, jedoch von absehbaren Verfassungsbrüchen weder im Vorfeld abrät noch hinterher diese wenigstens beim Namen nennt, jedoch gleichzeitig jede Menge Spiegelgefechte führt, finde ich überflüssig.

    Im Ernst: Der Verfassungsschutz hat also die jeweils von der Regierung ausgesuchte Klientel zu überwachen, die Regierung selbst jedoch keinesfalls.

    Sehen so die viel beschworenen Lehren aus Weimar aus?

  8. #118
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    Zitat Zitat von bürger_auf_der_palme Beitrag anzeigen
    Im Ernst: Der Verfassungsschutz hat also die jeweils von der Regierung ausgesuchte Klientel zu überwachen, die Regierung selbst jedoch keinesfalls.
    Richtig, wobei sich die Klientel gegen die Grundverfasstheit Deutschlands richten muss (siehe Junge-Freiheit-Urteil, siehe REP-Urteil dazu). Mehr kann so ein Dienst auch nicht leisten. Gegenfrage: Hättest du lieber einen unabhängigen (=unkontrollierten) Geheimdienst mit polizeilicher Befugnis?

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  9. #119
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    AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Richtig, wobei sich die Klientel gegen die Grundverfasstheit Deutschlands richten muss (siehe Junge-Freiheit-Urteil, siehe REP-Urteil dazu). Mehr kann so ein Dienst auch nicht leisten. Gegenfrage: Hättest du lieber einen unabhängigen (=unkontrollierten) Geheimdienst mit polizeilicher Befugnis?
    Das sind so theoretische Fragen ...

    Praktisch gibt es eine Behörde mit einem irreführenden Namen und einem Etat, der in keinem Verhältnis zu etwaigem Nutzen oder "Erfolgen" steht. Randgruppen werden mit dem Status der "Beobachtung" stigmatisiert, während die wahren Verfassungsbrecher unter Immunität mittlerweile schon an sog. "Ewigkeitsartikel" wie eben GG Artikel 3 die Axt anlegen.

    Dass das Verfassungsgericht hier bislang redlich Neutralität wahrt ist löblich, daran zu glauben, dass das auf Ewigkeit so bliebe hingegen reichlich naiv, wir erleben doch schon jetzt regelmäßig das widerliche Gezerre, wenn mal wieder ein frei werdender Stuhl in Karlsruhe nach Parteienproporz neu zu besetzen ist.

  10. #120
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von bürger_auf_der_palme Beitrag anzeigen
    Das sind so theoretische Fragen ...

    Praktisch gibt es eine Behörde mit einem irreführenden Namen und einem Etat, der in keinem Verhältnis zu etwaigem Nutzen oder "Erfolgen" steht. Randgruppen werden mit dem Status der "Beobachtung" stigmatisiert, während die wahren Verfassungsbrecher unter Immunität mittlerweile schon an sog. "Ewigkeitsartikel" wie eben GG Artikel 3 die Axt anlegen.
    Artikel 3 ist in der Ewigkeitsklausel nicht erfasst. Die betrifft nur Artikel 1 und Artikel 20, außer Art. 20 Abs. 4 (Widerstandsrecht).

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